Im Besonderen an der Vernähung („gelber Aramid-Nähzwirn"), wenn diese bräunlich wird ist von einer hohen UV-Belastung oder
einer starken Hitzeeinwirkung auszugehen.
Dekontamination:
Wurden Teile beim Einsatz kontaminiert so ist das Produkt auszuscheiden.
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte
(Risse, Einschnitte oder sonstige ersichtliche Beschädigungen)
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
nach Ablauf der Verwendungsdauer
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender, Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA
abgelaufen, so ist diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit
Sicherheit ausgeschlossen werden kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die
Entscheidung über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der
vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
4 Haftung (Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die A.HABERKORN & Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit
dem vorliegenden Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch und/oder
Falschanwendungen. Die Verantwortung und das zu tragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.
5 Produktspezifische Hinweise
Alle A.HABERKORN Produkte dürfen nur mit CE-gekennzeichneten Bestandteilen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz kombiniert werden. Textile A.HABERKORN Produkte sind aus Polyester- oder Polyamidgarne und /oder aus einer Mischung
von beiden Materialien hergestellt.
5.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
Eine Verwendung von Auffanggurten mit Auffangösen mit Halteösen nach EN361 ist nur zulässig:
mit Verbindungsmittel nach EN354
mit Bandfalldämpfer nach EN355
mit Verbindungselemente nach EN362
in Rückhaltesysteme und Arbeitsplatzpositionierungssysteme nach EN363 nur mit einem integrierten Haltegurt nach
EN358. Ein Rückhaltesystem soll den Benützer davon abhalten Bereiche mit Absturzgefahr zu erreichen bzw. durch Hineinlehnen
in ein Arbeitsplatzpositionierungssystem eine Arbeitsposition einzunehmen, bei der ein freier Fall verhindert wird.
in Systemen für seilunterstützten Zugang nur in Verbindungmit einem Arbeitssitz, einem Sitzbrett oder mit einem
integrierten Arbeitssitzgurt nach EN813. Hierzu dürfen nur die Auffangösen, mit einem "A" gekennzeichnet, verwendet
werden.
in Auffangsystemen nach EN363 nur mit einem Bandfalldämpfer nach EN355. Hierzu dürfen nur die Auffangösen, mit einem
"A" gekennzeichnet, verwendet werden.
in einem Rettungssystem nach EN363 mit Rettungshubgeräten. Hierzu dürfen nur die Auffangösen, mit einem "A"
gekennzeichnet, verwendet werden.
Eine Verwendung eines Auffanggurtes in einem Auffangsystem ist nur zulässig mit einem Falldämpfer nach
EN355, bzw. mit einem Höhensicherungsgerät nach EN360.
Ein Rückhaltesystem ist nicht dafür vorgesehen Stürze aufzufangen.
Laut BMASK-461.309/0006-VII/A/2/2011 sind in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeiten zusätzlich zum Auffanggurt Sitzbretter
bzw. Arbeitssitze zu verwenden:
Bis zu einer Arbeitsdauer (Arbeitszeit zwischen zwei Pausen oder Tätigkeitswechseln) von max. 30 min. ist ein geeigneter
Auffanggurt, mit integriertem Sitzgurt nach EN813, ausreichend.
Bei einer Arbeitsdauer von mehr als 30 min. bis maximal 4 Stunden ist zusätzlich zum Auffanggurt, mit integriertem Sitzgurt nach
EN813, ein Sitzbrett zu verwenden.
Bei einer Arbeitsdauer von mehr als 4 Stunden ist zusätzlich zum Auffanggurt ein Arbeitssitz mit Lordosenstütze und einer
Möglichkeit zur Entlastung der Beine zu verwenden.
The PFPE product have been manufactured and checked with a great deal of care and under very rigorous quality criteria. So the
requirements for safe use have been observed. Now it is up to you to use the product in the CORRECT way. READ THE
INSTRUCTIONS FOR USE CAREFULLY BEFORE USING FOR THE FIRST TIME! Please keep these instructions for use with the
product, so you will be able to refer to them in case of problems and fill in the TEST SHEET (occupational safety document)
carefully. In case of necessary repair or complaints it is absolutely essential to send us this test sheet together with the product.
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