von Flüssiggas, DGUV
Vorschrift 79 Durchfüh-
rungsanweisung
gemäß BGN-ASI 8.04 si-
chere Verwendung von
Flüssiggas auf Märkten,
Volksfesten sowie in sta-
tionären Betrieben.
Beachten Sie die Techni-
schen Regeln für Flüssiggas
(TRF 2012) sowie die DGUV
(V79).
Das Gerät ist unbedingt am
Gas-Hahn der Gasflasche
außer Betrieb zu nehmen.
Bewegen Sie das Gerät
nicht, solange es in Betrieb
ist.
Achten Sie bei der Installa-
tion der Gasflasche darauf,
dass der Gasschlauch nicht
verdreht
wird.
Überprüfen Sie vor jedem
Gebrauch den Heizofen
auf dessen einwandfreien
Zustand. Achten Sie be-
sonders auf die Schlauch-
leitung und die Verschrau-
bungen.
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und
bzw.
geknickt
Das Frontgitter dient zur
Verhütung von Brandgefahr
und Verbrennungen. Daher
darf kein Teil des Schutzgit-
ters entfernt werden.
Decken Sie das betriebe-
ne Gerät niemals mit Klei-
dungsstücken, Decken etc.
ab.
Beachten Sie, dass das
Gitter keinen vollumfäng-
lichen Schutz für Kleinkin-
der und gebrechliche Men-
schen bietet.
Lassen Sie die Gasflasche
mindestens 1 Stunde ru-
hen, wenn Sie zuvor trans-
portiert wurde.
1.3 Verhaltensregeln bei
Gasgeruch
Befolgen Sie unbedingt die fol-
genden Anweisungen, wenn
Sie Gasgeruch wahrnehmen:
Schalten Sie kein Licht ein
oder aus und betätigen Sie
keine anderen elektrischen
Schalter.
Benutzen Sie kein Telefon,
Funktelefon oder Handy im
Gefahrenbereich.