Rahmen der kompetenten, technischen
Beratung unseres Service-Teams beho-
ben werden. Sollte dies jedoch nicht
möglich sein, erfahren Sie hier das wei-
tere Vorgehen.
4. Ist eine Überprüfung bzw. Reparatur
durch das ROWI Service-Center erfor-
derlich, gehen Sie wie folgt vor:
Gerät verpacken: Verpacken Sie das
Gerät in der Originalverpackung. Sor-
gen Sie dafür, dass es hinreichend aus-
gepolstert und vor Stößen geschützt
ist. Transportschäden sind nicht Be-
standteil
des
fangs.
Kaufbeleg hinzufügen: Legen Sie un-
bedingt den Kaufbeleg bei. Nur bei
Vorliegen des Kaufbeleges kann die
Service-Leistung ggf. im Rahmen der
Gewährleistung abgewickelt werden.
Service-Formular beilegen: Legen Sie
das ausgefüllte Service-Formular der
Transportverpackung bei.
Gerät einsenden: Erst nach Rückspra-
che mit dem ROWI Service-Center sen-
den Sie das Gerät frei Haus (bis 30 kg)
an folgende Adresse:
ROWI Schweißgeräte und Elektro-
werkzeuge Vertrieb GmbH
Service-Center
Augartenstraße 3
76698 Ubstadt-Weiher
8. Ersatz- und Ausstattungs-
teile
Ersatz- und Ausstattungsteile können Sie
über unsere Webseite www.rowi.de be-
stellen. Sollten Sie dazu nicht die Mög-
lichkeit haben, finden Sie auf Seite 24
eine Übersicht der Explosionszeichnung
inklusive Ersatzteilliste. Bei Fragen wen-
DE
22/28
Gewährleistungsum-
den Sie sich bitte an das ROWI Service-
Center. Bitte beachten Sie, dass einige
Ersatzteile bei ROWI nicht erhältlich bzw.
nicht einzeln austauschbar sind.
9. Entsorgung
Die Verpackung besteht aus um-
weltfreundlichen Materialien, die
sie über die örtlichen Recycling-
stellen entsorgen können.
Entsorgen Sie das Produkt nicht
im Hausmüll, sondern über kom-
munale Sammelstellen zur stoffli-
chen Verwertung! Möglichkeiten
zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Ge-
meinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung
20
der Verpackungsmaterialien bei
PAP
der Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgen-
der Bedeutung: 1-7: Kunststoffe/
20-22: Papier und Pappe/ 80-98:
Verbundstoffe.
10. Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gewährt der Herstel-
ler eine Garantie gemäß den Gesetzen
Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr
(in Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn
ist das Verkaufsdatum des Gerätes an
den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich
auf Mängel, die auf Material- oder Her-
stellungsfehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließ-
lich von einem autorisierten Kunden-