Grundlegende Sicherheitshinweise
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Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Anforderungen an das Personal
Das Personal für Installation, Inbetriebnahme, Diagnose und Wartung muss folgende Bedingun-
gen erfüllen:
Ausgebildetes Fachpersonal: Verfügt über Qualifikation, die dieser Funktion und Tätigkeit ent-
►
spricht
Vom Anlagenbetreiber autorisiert
►
Mit den nationalen Vorschriften vertraut
►
Vor Arbeitsbeginn: Anweisungen in Anleitung und Zusatzdokumentation sowie Zertifikate (je
►
nach Anwendung) lesen und verstehen
Anweisungen und Rahmenbedingungen befolgen
►
Das Bedienpersonal muss folgende Bedingungen erfüllen:
Entsprechend den Aufgabenanforderungen vom Anlagenbetreiber eingewiesen und autorisiert
►
Anweisungen in dieser Anleitung befolgen
►
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Anwendungsbereich und Messstoffe
Das in dieser Anleitung beschriebene Messgerät ist nur für die Durchflussmessung von Gasen
bestimmt.
Je nach bestellter Ausführung kann das Messgerät auch potentiell explosionsgefährliche, entzünd-
liche, giftige und brandfördernde Messstoffe messen.
Messgeräte zum Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich, in hygienischen Anwendungen oder
bei erhöhten Risiken durch Prozessdruck, sind auf dem Typenschild speziell gekennzeichnet.
Um den einwandfreien Zustand des Messgeräts für die Betriebszeit zu gewährleisten:
Messgerät nur unter Einhaltung der Daten auf dem Typenschild und der in Anleitung und
►
Zusatzdokumentation aufgelisteten Rahmenbedingungen einsetzen.
Anhand des Typenschildes überprüfen, ob das bestellte Gerät für den vorgesehenen Gebrauch
►
im zulassungsrelevanten Bereich eingesetzt werden kann (z.B. Explosionsschutz, Druckgerä-
tesicherheit).
Messgerät nur für Messstoffe einsetzen, gegen die die prozessberührenden Materialien hinrei-
►
chend beständig sind.
Wird das Messgerät ausserhalb der atmosphärischen Temperatur eingesetzt, sind die relevan-
►
ten Randbedingungen gemäss der mitgelieferten Gerätedokumentation (auf CD-ROM) zwin-
gend zu beachten.
Fehlgebrauch
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann die Sicherheit beeinträchtigen. Der Hersteller
haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
entstehen.
HINWEIS
Bruchgefahr vom Messaufnehmer durch korrosive oder abrasive Messstoffe!
Kompatibilität des Prozessmessstoffs mit dem Messaufnehmer abklären.
►
Beständigkeit aller messstoffberührender Materialien im Prozess sicherstellen.
►
Spezifizierten maximalen Prozessdruck einhalten.
►
Klärung bei Grenzfällen:
Bei speziellen Messstoffen und Medien für die Reinigung: Endress+Hauser ist bei der Abklä-
►
rung der Korrosionsbeständigkeit messstoffberührender Materialien behilflich, übernimmt aber
keine Garantie oder Haftung, da kleine Veränderungen der Temperatur, Konzentration oder
des Verunreinigungsgrads im Prozess Unterschiede in der Korrosionsbeständigkeit bewirken
können.
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Endress+Hauser