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13. Garantiebedingungen
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Gültig ab Januar 2002
ELPRO verwendet bei der Herstellung von Datenloggern und Zubehör höchste Qualitätsmaßstäbe und ein
zertifiziertes Qualitätsmanagement nach EN 9001.
Wir gewähren auf alle Produkte, die bei ELPRO produziert werden, eine Garantie von 24 Monaten. Diese
Garantie bezieht sich auf Materialfehler oder Produktionsmängel.
Garantiereparaturen erfolgen grundsätzlich nur im Werk ( Elpro- Buchs AG )
oder in einer vom Werk anerkannten Vertretung. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen. Ein Recht auf
kostenlose „Vor-Ort-Reparaturen" besteht nicht.
Ein Mangel an unseren Produkten kann durch Nachbesserung oder durch Austausch des Gerätes beseitigt
werden. Die Entscheidung hierüber obliegt ELPRO.
Die Reparatur oder der Austausch eines Produktes verlängern nicht die ursprüngliche Garantiezeit.
ELPRO kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Verlust von Messdaten entstehen. ELPRO
kann keine Kostenübernahme für Kalibrierungen übernehmen, die durch Austausch oder Reparatur
nach Geräteausfall notwendig werden.
Verbrauchsmaterialien, Batterien, Kalibrierungen, mechanische Beschädigungen oder durch den Einsatz der
Geräte bedingter übermäßiger Verschleiß kann nicht als Garantiefall angesehen werden. Dies gilt insbesondere
für Kabelbruch, Korrosion, Wasserschaden oder Überhitzung von Datenloggern und externen Fühlern.
Für Vertriebsprodukte, die nicht von ELPRO produziert werden, gelten die Garantieleistungen des Herstel-
lers, mindestens aber 6 Monate.
elproLOG Software unterliegt besonderen internen Qualitätsbestimmungen und wird werksintern regelmäßig
validiert. ELPRO haftet nicht für Schäden, welche durch die Installation und Inbetriebnahme des Programms
auf Rechnern entstehen können.
Bei eventuellen Programmfehlern gilt eine Umgehung des Fehlers als Beseitigung.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.
ELPRO-BUCHS AG
Qualitätsmanagement
Seite - 20
HOTBOX SE
D-HS-6002Da
9. 2002