ZULASSUNG
Konformität mit der Verordnung (EU)
2016/425 über PSA.
EU-Baumusterprüfung (Modul B) und
Fertigungsüberwachung (Modul C2)
durch:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Sicherheitstechnische Prüfstelle
Adalbert-Stifter-Str. 65, A-1200 Wien
CE 0511
Qualitätsmanagementsystem zertifi-
ziert nach ISO 9001:2015.
Fertigungsüberwachung durch notifi-
zierte Stelle Kategorie III.
Ergänzende Produktprüfungen:
• „Horizontaler Einsatz" und „Beanspru-
chung über Kante" (r = 0,5 mm) nach
CNB/P/11.074.
• BFD ROPE Y03 zusätzlich: CNB/P/11.063
(spezielle Prüfung für Bandfalldämpfer
mit Y-Verbindungsmittel).
SONSTIGES
REGELMÄSSIGE PRÜFUNGEN
• Die vorliegende PSA muss mindestens
einmal jährlich durch einen Sachkun-
digen gem. DGUV Grundsatz 312-906
geprüft werden. Das Ergebnis muss in
d e r P r ü f ka r t e a m E n d e d i e s e r
Gebrauchsanleitung dokumentiert
werden.
• Falls die Bänder des Bandfalldämpfers
zur Überprüfung aus der Tasche
herausgenommen wurden, ist beim
Zurücklegen unbedingt darauf zu
achten, dass sie wieder korrekt (siehe
S. 5 unten) verstaut werden, um Funk-
tionsstörungen zu vermeiden.
VERTRIEB
Der Händler hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Gebrauchsanleitung in der
Sprache des Bestimmungslandes mitge-
liefert wird. Die jeweilige Übersetzung
ist von BORNACK zu autorisieren.
DE