VORGESCHRIEBENE, REGELMÄSSIGE INSPEKTIONEN, DIE DURCH DEN
STRUKTURPRÜFUNG
VERSCHIEDENE EINSTELLUNGEN
DATUM
1. JAHR
2. JAHR
3. JAHR
4. JAHR
5. JAHR
6. JAHR
7. JAHR
8. JAHR
9. JAHR
10. JAHR
SCHMIERUNG
DATUM
1. JAHR
2. JAHR
3. JAHR
4. JAHR
5. JAHR
6. JAHR
7. JAHR
8. JAHR
9. JAHR
10. JAHR
EIGENTÜMER ZU ERFOLGEN HABEN
BESCHREIBUNG DER DURCHZUFÜHRENDEN VORGÄNGE
BEMERKUNGEN
Siehe Kapitel 7.2.2
Monatlich zu tätigender Vorgang. Er muss nicht monatlich angeführt
werden, aber wenigstens jährlich gelegentlich der anderen Vorgänge.
BEMERKUNGEN
Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie A16 J A18 J
Siehe Kapitel 7.2.1
UNTERSCHRIFT + STEMPEL
UNTERSCHRIFT + STEMPEL
S. 93