Ausblasrohrleitung
8.2. Zündquellen
Falls betreiberseitig ein Eintrag von wirksamen Zündquellen, wie z.B.
a) Flammen und heiße Gase
b) mechanisch erzeugte Funken
nicht ausgeschlossen werden können, muss sichergestellt sein, dass sich die Konzentration des an der
Erfassungsstelle entstehenden Staubes innerhalb der Rohrleitung und der Filteranlage stets 50%
Massenanteile unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) befindet.
8.2.1. Zündgefahrenbewertung gemäß DIN EN 80079-36
Die Zündgefahrenbewertung finden Sie im Anhang beigefügt.
BA_Nassabscheider_WNA-AL_211118_DE
keine Zone
Eindringen von Staub sicher ausgeschlossen
Zone 2
Austrag von Wasserstoff kann nicht sicher
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ausgeschlossen werden.
18.11.2021