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Beachten Sie Diese Hinweise - Sieger SG 12 A Montage- Und Wartungsanweisung

Gas-spezialheizkessel
Inhaltsverzeichnis

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2.3

Beachten Sie diese Hinweise

Bei Installation und Betrieb sind zu beachten:
– Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbe-
dingungen.
– Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und
Ablufteinrichtungen sowie des Schornsteinanschlus-
ses.
– Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss
an die Stromversorgung.
– Die technischen Regeln des Gasversorgungsunter-
nehmens über den Anschluss des Gasbrenners an
das örtliche Gasnetz.
– Die Vorschriften und Normen über die sicherheits-
technische Ausrüstung der Wasser-Heizungsanlage.
– Die Installationsanweisung für Ersteller von Hei-
zungsanlagen.
– In Österreich sind bei der Installation die örtlichen
Bauvorschriften sowie die ÖVGW-Richtlinie G1 bzw.
G2 (ÖVGW-TR Gas bzw. Flüssiggas) einzuhalten.
Der Anschluss ist nur an Fänge der Ausführungsart I
nach ÖNORM B 8200 zulässig.
Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung
Art. 15a B-VG hinsichtlich Emissionen und Wir-
kungsgrad werden erfüllt.
6
LEBENSGEFAHR
durch Explosion entzündlicher Gase.
Bei Gasgeruch besteht Explosionsgefahr!
WARNUNG!
Kein offenes Feuer! Nicht rauchen!
Kein Feuerzeug benutzen!
Funkenbildung vermeiden!
Keine elektrischen Schalter betätigen,
auch nicht Telefon, Stecker oder
Klingel!
Gas-Hauptabsperreinrichtung
schließen!
Fenster und Türen öffnen!
Hausbewohner warnen, aber nicht
klingeln!
Gasversorgungsunternehmen von
außerhalb des Gebäudes anrufen!
Bei hörbarem Ausströmen
unverzüglich das Gebäude verlassen,
Betreten durch Dritte verhindern,
Polizei und Feuerwehr von außerhalb
des Gebäudes informieren.
LEBENSGEFAHR
durch Explosion entzündlicher Gase.
WARNUNG!
Führen Sie Arbeiten an gasführenden
Bauteilen nur dann aus, wenn Sie für
diese Arbeiten eine Konzession
besitzen.
LEBENSGEFAHR
durch Vergiftung.
Unzureichende Luftzufuhr kann zu ge-
WARNUNG!
fährlichen Abgasaustritten führen.
Achten Sie darauf, dass Zu- und Ab-
luftöffnungen nicht verkleinert oder
verschlossen sind.
Wenn Sie den Mangel nicht
unverzüglich beheben, darf der
Heizkessel nicht betrieben werden.
Weisen Sie den Anlagenbetreiber auf
den Mangel und die Gefahr schriftlich
hin.

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