Uni- oder bilaterale Schwerhörigkeit
•
Schallempfindungs-, Schallleitungs- oder
•
kombinierte Schwerhörigkeit
Leichte bis hochgradige Schwerhörigkeit
•
Vorhandener chronischer Tinnitus
•
(gilt nur für Geräte mit Tinnitus-Funktion)
Kontraindikationen
Allgemeine klinische Kontraindikationen für den
Einsatz von Hörgeräten und Tinnitus-Software sind:
Der Hörverlust liegt nicht im Anpassbereich
•
des Hörgerätes (d. h. Verstärkung,
Übertragungsbereich)
Akuter Tinnitus
•
Fehlbildung des Ohres (d. h. geschlossener
•
Gehörgang; Fehlen der Ohrmuschel)
Neuronaler Hörverlust (retrocochleäre
•
Pathologie wie fehlender/nicht lebensfähiger
Hörnerv)
Die Hauptkriterien für die Überweisung eines Kunden
für eine ärztliche oder andere fachärztliche Meinung
und/oder Behandlung sind wie folgt:
Sichtbare angeborene oder traumatische
•
Fehlbildung des Ohrs;
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Vorgeschichte einer aktiven Ausscheidung aus
•
dem Ohr in den letzten 90 Tagen;
Vorgeschichte von plötzlichem oder schnell
•
fortschreitendem Hörverlust in einem oder
beiden Ohren innerhalb der letzten 90 Tage.
Akuter oder chronischer Schwindel;
•
Die Audiometrische Air-Bone-Gap ist gleich
•
oder größer als 15 dB bei 500 Hz, 1000 Hz und
2000 Hz;
Sichtbare Anzeichen einer signifikanten
•
Cerumenansammlung oder eines Fremdkörpers
im Gehörgang;
Schmerzen oder andere Beschwerden im Ohr;
•
Auffälliges Aussehen des Trommelfells und des
•
Gehörgangs wie z. B:
- Entzündung des äußeren Gehörganges,
- Perforiertes Trommelfell;
- Andere Auffälligkeiten, die nach Ansicht des
Hörakustikers medizinisch bedenklich sind
Der Hörakustiker kann entscheiden, dass eine
Überweisung nicht angemessen oder im besten
Interesse des Patienten ist, wenn:
Es hinreichende Beweise dafür gibt, dass
•
der Zustand vollständig von einem Facharzt
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