REGELMÄSSIGE PRÜFUNGEN
• Die vorliegende PSA muss mindestens einmal
jährlich durch einen Sachkundigen gem.
DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden.
Das Ergebnis muss in der Prüfkarte am Ende
dieser Gebrauchsanleitung dokumentiert
werden.
VERTRIEB
Der Händler hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Gebrauchsanleitung in der Sprache des Bestim-
mungslandes mitgeliefert wird. Die jeweilige
Übersetzung ist von BORNACK zu autorisieren.
SERVICE
Für weitere Rückfragen zur sicheren Benutzung
dieser PSA oder zu ergänzenden Dienstleistun-
gen von BORNACK, wie:
• Gefährdungsbeurteilungen
• Rettungskonzepten
• Schulungen + Trainings
• Sachkundeprüfungen
• technischen Prüfungen
• Instandhaltungen + Revisionen
Wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an unsere
E-Mail-Hotline: info@bornack.de
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
SONSTIGES
WARTUNG
• Bewegliche Teile an Karabinerhaken und an-
deren Geräten ggf. mit dosiertem Ölen der
Gelenke gängig halten. Hierfür am besten
Feinmechaniköl verwenden. Darauf achten,
dass das Öl nicht mit textilen PSA Bestandtei-
len in Kontakt kommt.
• Die Wartung darf nur von einem Sachkundi-
gen gem. DGUV Grundsatz 312-906 ausge-
führt werden. Der Anweisung in dieser Ge-
brauchsanleitung ist strikt zu folgen.
• Saubere und gepflegte Schutzausrüstungen
hält länger!
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