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Sicherheitsbestimmungen - Bornack EVO SHUTTLE Gebrauchsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
besteht Lebensgefahr!
• Laufelement auch bei kleinen Mängeln nicht
mehr benutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
Laufelemente sofort der Benutzung entzie-
hen. Kontrolle nur durch einen Sachkundigen
gem. DGUV Grundsatz 312-906, BORNACK
oder eine schriftlich von BORNACK autorisier-
te Vertragswerkstatt. Dies ist in der Prüfkarte
zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
• Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
• Das Laufelement darf nur von ausgebildeten
Personen benutzt werden, die mit der Materie
vertraut sind und auch sicher mit deren Um-
gang und über die möglichen Gefahren bei
der Nutzung unterrichtet sind.
• Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist für Nutzer von PSA gegen Absturz
(Kategorie III) eine theoretische Schulung und
ein praktisches Training erforderlich. Nutzen
sie hierzu die Schulungs- und Ausbildungs-
kompetenz der BORNACK Trainingszentren:
info@bornack.de
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheitszu-
stand.
• Gesundheitliche Einschränkungen können die
Sicherheit des Benutzers bei der Arbeit in Hö-
hen und Tiefen beeinträchtigen.
• Berechnung der möglichen Fallstrecke bei
sachgemäßer Anwendung aller erforderlicher
PSA-Komponenten: (ggf. Bremsstrecke HSG) +
Verbindungsmittelüberschuss (situationsab-
hängig) + Bremsstrecke Falldämpfer (max. 1,75

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

m) + Höhe Auffangöse (1,5 m) + Sicherheitsre-
serve 1,0 m.
• Vor dem Einsatz für ausreichend Freiraum un-
ter dem Benutzer sorgen, um einen Aufprall
auf ein hervorstehendes Hindernis oder auf
den Boden zu verhindern.
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z. B. Schweißflam-
me oder -funken, Zigarettenglut) sowie
Chemikalien (Säuren, Laugen, Ölen, etc.) und
mechanischen Einflüssen (scharfen Kanten u.
Ä.) schützen.
• Das Laufelement ist für jede Gefährdungssi-
tuation auf seine Kombinierbarkeit und
Schutzwirkung zu prüfen (Gefährdungsbeur-
teilung).
• Bei längerem bewegungslosem Hängen in ei-
nem Auffanggurt kann der Rückstrom des Blu-
tes aus den Beinen behindert bzw. unterbro-
c h e n w e r d e n . D i e s k a n n z u e i n e m
Hängetrauma führen, einem Kreislaufschock
mit schwerwiegenden bis tödlichen Folgen.
• Vor Arbeitsbeginn ist ein Plan für Rettungs-
maßnahmen von der verantwortlichen Person
zu erstellen. Darin ist festzuhalten, wie eine
Person schnell und sicher gerettet werden
kann und wie die Erste-Hilfe-Versorgung si-
chergestellt wird. Eine Rettung muss inner-
halb von 20 Minuten erfolgt sein. BORNACK
unterstützt Sie mit der Erstellung von maßge-
schneiderten Rettungskonzepten und baut Ihr
Rettungskonzept in die durchzuführenden
Trainings ein.
E-Mail-Hotline: info@bornack.de
• Die örtlichen Sicherheitsvorschriften (z.B. in
Deutschland die DGUV Regeln 112-198 und 112-
199 der Berufsgenossenschaften) sowie der
branchengültigen Unfallverhütungsvorschrif-
ten (UVV) sind zu beachten.
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