17. ENTSORGUNG
17.1. ENTSORGUNG VON VERPACKUNGSMATERIAL UND UNBEDENKLICHE ABFALLSTOFFEN
Die Verpackungen wie Holz, Folie, Papier und Pappe und ggf. andere unbedenkliche Materialien müssen
von einem autorisierten Entsorgungsunternehmen recycelt werden.
Eine unsachgemäße Entsorgung ist nicht erlaubt.
17.2. ENTSORGUNG DES GERÄTES
Dieses Produkt fällt nicht unter die Hausmüllentsorgung, sondern muss an einem Sammelpunkt für Elektro-
und Elektronik-Altgeräte abgegeben werden.
WEEE-Nr.: DE 64565331
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ERA-Nr.: 50579