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Allgemeine Sicherheitshinweise - HARTING 09 99 000 0990 Betriebsanleitung

Akku-crimpwerkzeug
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Allgemeines / Sicherheit
sicherheitsgesetz genannten technischen
Regelwerken und DIN-Normen.
Der Kunde / Betreiber muss die aufgeführten
Regelwerke
(Gesetze,
Richtlinien) in eigener Verantwortung als
Grundlage für eine sichere Handhabung
und Instandhaltung verstehen. Der Anwen-

4.4 Allgemeine Sicherheitshinweise

Bei Inbetriebnahme, Verwendung, Wartung
oder Außerbetriebnahme des Akku-Crimp-
werkzeugs müssen Sie die folgenden Si-
cherheitshinweise beachten.
Kenntnisnahme und Verwahrung
• Anwender und Bediener des Akku-Crimp-
werkzeugs müssen die vorliegende Anlei-
tung inklusive der Sicherheitsvorschriften
vor der Inbetriebnahme gründlich durch-
gelesen und verstanden haben.
• Diese Betriebsanleitung enthält wichtige
Hinweise zum sicheren und störungs-
freien Betrieb des Akku-Crimpwerkzeug
s. Halten Sie sie stets in unmittelbarer
Nähe des Werkzeugs bereit.
Zuständigkeiten
Personen, die in die Bereitstellung, Inbe-
triebnahme und Wartung des Akku-Crimp-
werkzeug s einbezogen sind, müssen fol-
gende Qualifikationen aufweisen:
• Bereitstellung, Inbetriebnahme, Unter-
weisung von Bedienpersonal: Ausge-
bildete Fachkraft, die neben der Sprache
der vorliegenden Betriebsanleitung die
Sprache des Bedienpersonals beherrscht
und die nötigen Kenntnisse – insbeson-
Instruction manual tool 09 99 000 0990 / Betriebsanleitung Werkzeug 09 99 000 0990
der muss sich über die jeweils aktuellen
nationalen, regionalen und innerbetrieb-
lichen Vorschriften informiert halten und,
Verordnungen,
falls nötig, mit HARTING Änderungen am
Werkzeug abstimmen und vor der nächsten
Inbetriebnahme umsetzen.
Gefährdungsbereich
Verantwortlichkeiten
Der Betreiber des Akku-Crimpwerkzeugs
trägt die Verantwortung dafür, dass jede
Person, die sich mit der Installation oder
der Instandhaltung des Werkzeugs befasst,
anhand der vorliegenden Betriebsanleitung
genauestens in Bezug auf den Gebrauch
unterwiesen worden ist.
Der Betreiber trägt ferner die Verantwortung
für eine Ausbildung des Bedienpersonals,
die folgende Punkte beinhalten muss:
- Verwendungszweck
- Sicherheitsbestimmungen
dere die sicherheitsrelevanten Informati-
onen – vermittelt.
• Bedienung: Ausgebildete Fachkraft oder
durch ausgebildete Fachkraft unterwie-
sene Personen
• Wartung,
Service,
Ausgebildete Fachkräfte
• Gefährdungsbereich: Bereich der aus-
wechselbaren Werkzeugköpfe
Gefährdete Personen: Bedienende/r
Art der Gefährdung: Quetschgefahr
Demontage:
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