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Ausführung Des Heizraums (Österreich) - Bosch Junkers SUPRAPELLETS KRP 15 Installationsanleitung Für Den Fachmann

Heizkessel für holzpellets
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Inhaltsverzeichnis

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5
Bild 9
Stutzenabstand
1
Rückluftstutzen
2
Einblasstutzen
Beim Einbau beider Stutzen in ein Kellerfenster können
geringere Abstände erforderlich werden. Um einen
unerwünschten Kurzschluss beim Befüllvorgang zu ver-
meiden, muss in diesem Fall der Einblasstutzen mindes-
tens 500 mm länger in den Lagerraum hineinragen als
der Rückluftstutzen.
2
1
Bild 10 Stutzenabstand < 500 mm
1
Rückluftstutzen
2
Einblasstutzen
3
Fenster
Die Stutzen müssen geerdet werden, um statische Auf-
ladung beim Befüllvorgang zu vermeiden. Grundsätzlich
sollte jedes Rohrelement an den Potenzialausgleich des
Gebäudes angeschlossen werden. Zumindest muss
jedoch jedes Rohrelement fest mit dem Mauerwerk ver-
bunden werden (entweder durch Einmauern ohne Iso-
liermaterial oder über eine im Mauerwerk verankerte
Rohrschelle).
Wenn die Einblas- und Rückluftleitungen durch einen
Nebenraum geführt werden, müssen sie mit einem
Material der Brandwiderstandsklasse F90 verkleidet
werden.
Es dürfen keine Kunststoffrohre als Verlängerungsrohre
verwendet werden. Jedes Verlängerungsrohr muss mit
einer Rohrschelle geerdet werden.
6 720 611 182 (03.03)
ca. 100
6720611182-09.1TG
500 mm
3
ca. 100
> 500
6720611182-10.1TG
1
2
3
3
Bild 11 Innenliegender Lagerraum
1
Stutzen
2
Brandschutzverkleidung
3
Rohrschelle
4
Verlängerungsrohr
Bei Verwendung eines 40°-Bogens ist der Einbau der
Stutzen in einem Lichtschacht mit einer Tiefe von min-
destens 60 cm möglich.
min. 600
4
3
2
1
Bild 12 Einbau im Lichtschacht
1
Lichtschacht
2
40°-Bogen (Metallrohr Ø 100 mm)
3
Kupplungsstutzen (Storz Typ A Ø 100 mm)
4
Verschlussdeckel
5
Metallrohr (Ø 100 mm)
6
Erdungsschelle
2.3
Ausführung des Heizraums
(Österreich)
Für die bauliche Ausführung des Heizraums gelten die
Bauordnungen der Bundesländer und die technischen
Richtlinien für automatische Holzfeuerungsanlagen
TRVB H118 (1997).
• Zwischen Brennstofflager und Heizraum ist grund-
sätzlich eine brandbeständige Trennung (F90) erfor-
derlich.
• Die Lagerung von Brennstoffen in Heizräumen ist nur
bis zu einer maximalen Menge von 1,5 m
• Gemäß Bauordnung muss die Heizraumtür mindes-
tens die Maße 80 x 190 cm haben.
Planungshinweise
2
4
6720611182-11.1TG
5
6
6720611182-12.1TG
3
zulässig.
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