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Ausführung Des Heizraums (Österreich) - Bosch Junkers SUPRAPELLETS KRP 15 Montage- Und Wartungsanleitung

Festbrennstoffkessel bosch gruppe
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Beschaffenheit und Lagerung der Pellets
Bei Verwendung eines 40°-Bogens ist der Einbau der
Stutzen in einem Lichtschacht mit einer Tiefe von min-
destens 60 cm möglich.
min. 600
4
3
2
1
Bild 14 Einbau im Lichtschacht
1
Lichtschacht
2
40°-Bogen (Metallrohr Ø 100 mm)
3
Kupplungsstutzen (Storz Typ A Ø 100 mm)
4
Verschlussdeckel
5
Metallrohr (Ø 100 mm)
6
Erdungsschelle
16
3.3
Für die bauliche Ausführung des Heizraums gelten die
Bauordnungen der Bundesländer und die technischen
Richtlinien für automatische Holzfeuerungsanlagen
TRVB H118 (1997).
• Zwischen Brennstofflager und Heizraum ist grund-
sätzlich eine brandbeständige Trennung (F90) erfor-
derlich.
• Die Lagerung von Brennstoffen in Heizräumen ist nur
bis zu einer maximalen Menge von 1,5 m
• Gemäß Bauordnung muss die Heizraumtür mindes-
tens die Maße 80 x 190 cm haben.
• Ein Beton- oder Fliesenboden ist für die Aufstellung
des Kessels erforderlich.
• Fenster müssen nicht brennbar (G30) und nicht öffen-
5
bar ausgeführt sein.
• Es muss eine ständig offene Zuluftöffnung ins Freie
6
mit einem Querschnitt von 5 cm
400 cm
• Die Öffnung muss mit einem Gitter mit einer
Maschenweite < 5 mm verschlossen werden.
6720611182-12.1TG
• Der Heizraum muss frostsicher sein.
• Außerhalb des Vorratsbehälters dürfen keine brenn-
baren Stoffe im Heizraum gelagert werden.
• Ein Handfeuerlöscher (6 kg Füllgewicht, EN 3) muss
außerhalb des Heizraumes neben der Heizraumtür
angebracht werden.
• Jeder Heizraum muss mit einer fest installierten elek-
trischen Beleuchtung ausgestattet sein. Der Licht-
schalter soll sich außerhalb des Heizraums befinden.
• Zum Abschalten des Kessels muss ein gekennzeichne-
ter Not-Aus-Schalter an ungefährdeter Stelle außer-
halb des Heizraumes leicht zugänglich angebracht
werden.
• Zwischen Kessel und Heizraumwänden sollten die in
Kapitel 4.3 genannten Mindestabstände eingehalten
werden, um Montage und Wartung zu erleichtern.
• Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer Holzfeu-
erungsanlage müssen bei der zuständigen Behörde
schriftlich angezeigt werden.
• Änderungen der Nutzungsart von Räumen müssen von
der zuständigen Baubehörde genehmigt werden (z. B.
Nutzung eines Kellerraums als Brennstofflager).
Ausführung des Heizraums
(Österreich)
2
) vorhanden sein.
3
zulässig.
2
/kW (mindestens
6 720 614 838 (2007/09)

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Junkers suprapellets krp 25

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