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Installation; Vorschriften; Wichtige Hinweise; Aufstellraum Und Einbaumaße - Bosch Junkers SUPRAPELLETS KRP 15 Installationsanleitung Für Den Fachmann

Heizkessel für holzpellets
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Inhaltsverzeichnis

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Installation

3.1

Vorschriften

Folgende Richtlinien und Vorschriften müssen eingehal-
ten werden:
• Bestimmungen und Vorschriften des zuständigen
Elektrizitätsversorgungsunternehmens
• Landesbauordnung
• Gewerbliche und feuerpolizeiliche Bestimmungen
und Vorschriften
• EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie) mit den
dazu erlassenen Verordnungen
• EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärme-
schutz und energiesparende Anlagentechnik bei
Gebäuden)
• Feuerverordnung der Länder
• VDI 2035 (Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
mit Vorlauftemperaturen bis 120 °C), Beuth-Verlag
GmbH, Berlin
• DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH - Burggrafen-
straße 6 - 10787 Berlin:
– DIN 4751, Teil 1
(Sicherheitstechnische Ausrüstung von Warm-
wasserheizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen
bis 120 °C)
– DIN 4751, Teil 2
(Sicherheitstechnische Ausrüstung von geschlos-
senen, thermostatisch abgesicherten Wärmeer-
zeugungsanlagen mit Vorlauftemperaturen bis
120 °C)
– DIN 4807, Teil 2 (Ausdehnungsgefäße)
– DIN 18160 (Hausschornsteine; Anforderungen,
Planung und Ausführung)
– DIN 4701 (Regeln für die Berechnung des Wär-
mebedarfs von Gebäuden)
– DIN 4705, Teil 1, 2 und 10 (Berechnung von
Schornsteinabmessungen)
• Österreich: regionale Bauordnungen.
6 720 611 182 (03.03)
3.2

Wichtige Hinweise

B Vor der Installation des Kessels Stellungnahme des
Bezirksschornsteinfegers einholen.
B Aufstellung, abgasseitigen Anschluss und Inbetrieb-
nahme nur von einem zugelassenen Fachbetrieb
durchführen lassen.
B Stromanschluss von einem beim Elektrizitätsunter-
nehmen eingetragenen Installationsunternehmen
vornehmen lassen.
B Geräteaufbau, -anschluss, Inbetriebnahme, Einstel-
lung und Service ausschließlich von qualifiziertem
Personal durchführen lassen.
B Sicherheitsabdeckungen von rotierenden oder span-
nungsführenden Teilen nur nach erfolgter Netztren-
nung öffnen.
3.3
Aufstellraum und Einbaumaße
Durch das hohe Gewicht des Heizkessels ist ein fester,
trockener und nicht brennbarer Untergrund (Beton, Est-
rich, Fliesenboden etc.) zwingend erforderlich.
Heizraum und Brennstoff-Lager müssen den örtlichen
Bestimmungen entsprechen (Brandschutztür, Fenster,
ausreichende Belüftung, erste Löschhilfe, etc; siehe
auch Kapitel 2.2 und 2.3)
• Für die Aufstellung direkt in Werk- und Produktions-
stätten sowie Wohnräumen ist der Kessel nicht
geeignet.
• Zur Vermeidung von Korrosion muss die Verbren-
nungsluft frei von aggressiven Stoffen sein. Als
besonders korrosionsfördernd gelten Halogenkoh-
lenwasserstoffe (z.B. Chlor und Fluor), die in
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgasenund
diversen Haushaltsreinigern (z.B. Ammoniak) usw.
enthalten sind. Lagerung oder Verarbeitung dieser
Stoffe auch nicht in anschließenden Räumen, die im
Luftverbund stehen. Erforderlichenfalls geeignete
Gegenmaßnahmen veranlassen.
• Die Umgebungstemperatur des Kessels darf 35 °C
nicht überschreiten. Brennbare, leicht entflammbare
Stoffe und Flüssigkeiten nicht in Kesselnähe lagern.
• Der Heizraum muss gegen das Eindringen von Klein-
tieren und Schädlingen gesichert werden.
• Der Kessel muss auf ebenem und feuerfestem
Boden bzw. geeigneten Sockel aufgestellt werden.
Die Bodenplatte des Kessels darf nicht im Boden
eingelassen werden. Bei Dauerbelastung sind Fuß-
bodentemperaturen bis 80 °C möglich.
• Die Oberflächentemperatur des Gerätemantels
beträgt allseitig max. 45 °C.
• Der Heizraum muss eine funktionsfähige Be- und
Entlüftung enthalten.
Installation
15

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