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Hinweispflicht
Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht auszuschließen, muss ein Hinweis auf
die Überwachungskameras an allen Zugangswegen zum Aufnahmebereich gut erkennbar
aufgestellt sein. Der Passant muss zudem darüber informiert werden, dass er mit dem Be-
treten des Aufnahmebereichs seine Einwilligung zur Aufnahme der Bilder erteilt und dass
er im Falle der Verweigerung seiner Einwilligung die Aufnahme vermeiden kann, indem er
den Bereich nicht betritt. Hierbei ist auf die Freiwilligkeit der Erklärung zu achten. Befindet
sich die Fotofalle an einer Stelle, die der Betroffene passieren muss, um zu seinem Ziel zu
gelangen (z.B. Eingang von einer Sehenswürdigkeit), so liegt mangels Freiwilligkeit keine
wirksame Einwilligung vor.
Wichtige Hinweise zur Entsorgung
Dieses Elektrogerät gehört nicht in den Hausmüll. Für die fachgerechte Entsorgung wen-
den Sie sich bitte an die öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde. Einzelheiten zum
Standort einer solchen Sammelstelle und über ggf. vorhandene Mengenbeschränkungen
pro Tag / Monat / Jahr entnehmen Sie bitte den Informationen der jeweiligen Gemeinde.
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt PEARL.GmbH, dass sich das Produkt ZX-5131-675 in Übereinstimmung mit
der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU, der Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG, der RoHS-
Richtlinie 2011/65/EU + (EU)2015/863, der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der Nieder-
spannungsrichtlinie 2014/35/EU befindet.
Qualitätsmanagement
Dipl. Ing. (FH) Andreas Kurtasz
Die ausführliche Konformitätserklärung finden Sie unter www.pearl.de/support.
Geben Sie dort im Suchfeld die Artikelnummer ZX-5131 ein.
7Links – www.7links.me
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