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Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken; Vibrationen (Hand-Arm-Schwingungen) - ATIKA HA 550/58 Originalbetriebsanleitung, Sicherheitshinweise, Ersatzteile

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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Heckenschere ist nur für die Private Nutzung im Haus-
und Hobbygarten bestimmt.
Als Heckenschere für den privaten Haus- und Hobbygarten
werden solche Geräte angesehen, die nicht in öffentlichen
Anlagen, Parks, Sportstätten sowie in der Land- und Forst-
wirtschaft eingesetzt werden.
Das Gerät darf nicht zum Schneiden von Rasen, Rasenkan-
ten oder zum Zerkleinern für das Kompostieren genutzt
werden. Es besteht Gefahr von Verletzungen!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Be-
triebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen
und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise.
Die
geltenden
einschlägigen
schriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten ar-
beitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln
sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein
der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Heckenschere
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus entste-
hende Schäden jeder Art aus.
Die Heckenschere darf nur von Personen gerüstet, genutzt
und gewartet werden, die damit vertraut und über die Ge-
fahren unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur
durch uns bzw. durch von uns benannte Kundendienststel-
len durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umge-
bung verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Drähte etc.) sind aus dem zu schneidendem
Material unbedingt zu entfernen.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Ein-
haltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund
der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion
noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshin-
weise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die
Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Perso-
nenverletzungen und Beschädigungen.
• Warnung! Dieses Gerät produziert während des Betriebes
ein elektromagnetisches Feld. Dieses Feld kann unter be-
stimmten Umständen aktive oder passive medizinische Im-
plantate beeinträchtigen. Um die Gefahr ernster Verletzun-
gen zu verringern, empfehlen wir Personen, mit medizini-
schen Implantaten, ihren Arzt und den Hersteller vom medi-
zinischen Implantat zu konsultieren, bevor das Gerät bedient
wird.
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Unfallverhütungsvor-
• Gesundheitsschäden, die aus Hand-Arm-Schwingungen
resultieren, falls das Gerät über einen Zeitraum verwendet
wird oder nicht ordnungsgemäß geführt und gewartet wird.
• Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werk-
zeug.
• Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
• Bruch und Herausschleudern von Messerstücken.
• Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungs-
gemäßer Elektro-Anschlussleitungen.
• Elektrischer Schlag.
• Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektri-
schen Bauteilen.
• Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbei-
ten ohne Gehörschutz.
• Verletzung der Augen bei nicht Verwendung von Schutzbrille
oder Gesichtsschutz.
Des Weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht
offensichtliche Restrisiken bestehen.
Vibrationen
(Hand-Arm-Schwingungen)
HA 550/58
vorderer Handgriff: ahv, eq = 4,65 m/s²; K = 1,5 m/s²
Der angegebene Schwingungsemissionswert ist nach einem
genormten Prüfverfahren gemessen worden und kann zum
Vergleich eines Elektrowerkzeugs mit einem anderen verwen-
det werden.
Der angegebene Schwingungsemissionswert kann auch zu
einer einleitenden Einschätzung der Aussetzung verwendet
werden.
Warnung:
Der Schwingungsemissionswert kann sich während der tat-
sächlichen Benutzung des Elektrowerkzeugs von dem Anga-
bewert unterscheiden, abhängig von der Art und Weise, in der
das Elektrowerkzeug verwendet wird.
Es besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsmaßnahmen zum
Schutz des Bedieners festzulegen, die auf einer Abschätzung
der Aussetzung während der tatsächlichen Benutzungsbedin-
gungen beruhen (hierbei sind alle Anteile des Betriebszyklus zu
berücksichtigen, beispielsweise Zeiten, in denen das Elekt-
rowerkzeug abgeschaltet ist, und solche, in denen es zwar
eingeschaltet ist, aber ohne Belastung läuft).

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