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4. Wartung

Die Wartungsarbeiten müssen spätestens nach den in Klammern [ ] angegebenen Be-
triebsstunden vorgenommen werden.
Andere Wartungsintervalle können sich bei der Verarbeitung von speziellen Materialien
ergeben.
Vorgang
Oberteil
Entfernung von Flusenansammlungen[8]
Ölstand in den beiden Vorratsbehältern 7
(Seite 9) und 8 (Seite 7) kontrollieren [40]
Wartungseinheit
Einsatz im Luftfilter 8 (Seite 11) reinigen
[500]
Ölstand im Nebelöler 6 (Seite 11) prüfen
[180]
Ölförderung des Nebelölers prüfen [180]
Dichtigkeit des pneumatischen Systems
prüfen [500]
14
Bemerkungen
Dies gilt insbesondere für folgende
Stellen:
Unterseite der Stichplatte
Transporteurstege
Bereich um den Greifer
Bremsfeder 17 (Seite 13) im
Spulengehäuseoberteil.
Siehe Thema 2.1
Dazu vorher das System enlüften.
Der Ölstand darf nicht unter die Öff-
nung des Saugrohrs absinken.
Siehe Thema 2.2

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