GERÄTEBESCHREIBUNG
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VORSICHT!
Der Betrieb mit brennbaren Messstoffen ist nur zulässig, wenn unter Betriebsbedingungen kein
explosionsfähiges Brennstoff / Luftgemisch im Inneren des Durchflussmessgerätes gebildet
wird. Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb des Durchflussmessgerätes
hinsichtlich der Temperaturen und Drücke der verwendeten Messstoffe.
Bei Betrieb mit brennbaren Messstoffen sind die Messteile in die wiederkehrende Druckprüfung
der Anlage einzubeziehen.
2.5 Gerätekategorie
Die Durchflussmessgeräte sind in Kat. II2G nach EN 60079-0:2006 und EN 60079-11:2007 für den
Einsatz in Zone 1 ausgelegt.
2.6 Zündschutzarten
Die getrennten Stromkreise der Grenzwertgeber sind in der Zündschutzart Eigensicherheit
Schutzniveau "ia" bzw. "ib" ausgeführt.
2.7 Umgebungstemperatur / Temperaturklassen
Schwebekörper-Durchflussmessgeräte sind wegen des Einflusses der Messstofftemperatur
keiner festen Temperaturklasse zugeordnet. Die Temperaturklasse der Geräte ist vielmehr eine
Funktion der vorliegenden Messstoff- und Umgebungstemperatur. Zwischen Geräten mit einem
oder zwei Kontakten wird nicht unterschieden. Die Zuordnung ist den nachfolgenden Tabellen zu
entnehmen.
Die Tabellen berücksichtigen die nachfolgenden Parameter:
•
Umgebungstemperatur T
•
Messstofftemperatur T
•
Nennweite DN
HINWEIS!
Die in den Tabellen aufgeführten, höchstzulässigen Messstofftemperaturen gelten unter
folgenden Voraussetzungen:
•
Das Messgerät wird entsprechend den Einbauhinweisen in der Montage- und
Betriebsanleitung installiert und betrieben.
Es ist sicherzustellen, dass das Messgerät nicht durch den Einfluss zusätzlicher
•
Wärmestrahlung (Sonneneinstrahlung, benachbarte Anlagenteile) aufgeheizt und
dadurch oberhalb des zulässigen Umgebungstemperaturbereichs betrieben wird.
Isolierungen dürfen sich nur auf die Rohrleitungen beschränken.
•
Eine freie Belüftung des Anzeigeteils muss gewährleistet sein.
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10/2008 • 4000422201 MA DK32/34 Ex II2G de AD
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