KAPITEL 2
2.1.4 HYDRAULIK- UND DRUCKLUFTANLAGE
• Die Hydraulikanlage steht im Betrieb unter hohem Druck.
• Das vom Hersteller empfohlene Hydrauliköl verwenden. Öle unterschiedlicher Art
dürfen niemals miteinander vermischt werden.
• Der
technische
Druckluftleitungen ist regelmäßig zu kontrollieren. Es darf an keiner Stelle Öl oder
Luft austreten.
• Wenn eine Störung Hydraulik- oder Druckluftanlage festgestellt wird, muss die
Maschine außer Betrieb gestellt werden, bis die Störung behoben ist.
• Während des Anschließens der Hydraulikleitungen an den Schlepper ist zu
beachten, dass die Hydraulikanlagen des Schleppers und Miststreuers druckfrei
sind. Bei Bedarf muss der Restdruck in der Anlage abgelassen werden.
• Vor dem Beginn von Reparaturarbeiten an der Hydraulik- oder Druckluftanlage
müssen diese Anlagen vollkommen druckfrei gemacht werden.
• Im Falle einer Verletzung durch einen starken Ölstrahl muss unverzüglich ein Arzt
aufgesucht wenden. Das Hydrauliköl kann in die Haut eindringen und eine
Infektion auslösen.
• Die Hydraulikleitungen aus Gummi müssen alle vier Jahre unabhängig von ihrem
technischen Zustand ausgewechselt werden.
2.1.5 ZAPFWELLENBETRIEB
• Der Miststreuer darf an den Schlepper ausschließlich mithilfe einer entsprechend
ausgewählten Teleskop-Gelenkwelle angeschlossen werden.
• Vor Beginn der Arbeiten muss die vom Wellenhersteller mitgelieferte
Bedienungsanleitung der Welle aufmerksam gelesen und die in ihr enthaltenen
Hinweise beachten werden.
• Die Teleskop-Gelenkwelle darf nur unter folgenden Umständen ein- oder
ausgebaut werden:
Pronar NV161/1 │ NV161/2 │ NV161/3│ NV161/4 │ NV161/5
Zustand
der
Die Zapfwelle ist ausgeschaltet,
Der Motor des Schleppers ist abgeschaltet,
Anschlüsse
sowie
2.7
der
Hydraulik-
und