3.3
Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die die Maschine nutzt oder Dritten zur
Anwendung überlässt und während der Nutzung für die Sicherheit des Benutzers, des Personals
oder Dritter verantwortlich ist.
Pflichten des Betreibers
Die Maschine wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber der Maschine unterliegt daher
den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Warn- und Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich
der Maschine gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs-und Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden.
Insbesondere muß der Betreiber:
sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren.
durch eine Gefährdungsbeurteilung mögliche zusätzliche Gefahren ermitteln, die sich durch die
speziellen Anwendungsbedingungen am Einsatzort der Maschine ergeben.
in Betriebsanweisungen die notwendigen Verhaltensanforderungen für den Betrieb der Maschine
am Einsatzort umsetzen.
während der gesamten Einsatzzeit der Maschine regelmäßig prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen.
die Betriebsanweisungen, sofern erforderlich, neuen Vorschriften, Standards und Einsatzbeding
ungen anpassen.
die Zuständigkeiten für die Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung der Maschine eindeu-
tig und unmissverständlich regeln.
dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die an der Maschine beschäftigt sind, die Betriebsanleitung
gelesen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen
Abständen im Umgang mit der Maschine schulen und über die möglichen Gefahren informieren.
dem mit Arbeiten an der Maschine beauftragten Personal die vorgeschriebenen und empfohlen-
en Schutzausrüstungen bereitstellen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Maschine
stets in einem technisch einwandfreien Zustand ist.
gemäß der angegebenen Wartungsintervalle instand gehalten wird.
alle Sicherheitseinrichtungen der Maschine regelmäßig auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit
überprüft werden.
3.4
Verantwortung des Personals
Die Maschine befindet sich im gewerblichen Einsatz. Das Personal unterliegt daher den
gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Warn- und Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich
gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs-und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere gilt, dass das Personal:
sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informiert.
die in den Betriebsanweisungen erteilten Verhaltensanforderungen für den Betrieb der Maschine
am Einsatzort einhält.
die zugewiesenen Zuständigkeiten für die Bedienung, Wartung und Reinigung der Maschine
ordnungsgemäß wahrnimmt.
vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben muss.
die vorgeschriebenen und empfohlenen Schutzausrüstungen anwendet.
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Sicherheit
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