• Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Ar-
tikel gekauft wurden;
• Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes
beruhen (es können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus
Produkthaftung oder aus anderen zwingenden gesetzli-
chen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in
keinem Fall die Garantiezeit.
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