Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlosse-
nen Heizungssystemen gemäß EN 12828 unter
Berücksichtigung der zugehörigen Montage-, Service-
und Bedienungsanleitungen installiert und betrieben
werden. Es ist ausschließlich für die Erwärmung von
Heizwasser in Trinkwasserqualität vorgesehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus,
dass eine ortsfeste Installation in Verbindung mit anla-
genspezifisch zugelassenen Komponenten vorgenom-
men wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Gebäudeheizung oder
Trinkwassererwärmung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.
Produktinformation
Vitotwin 300-W, Typ C3HC
Voreingestellt für den Betrieb mit Erdgas E.
Umstellung auf Erdgas LL oder Flüssiggas P siehe
Seite 34.
Nenn-Wärmeleistungsbereich (T
3,5 bis 26,0 kW.
Elektrische Leistung max. 1 kW (brutto) je nach
Betriebsbedingungen, siehe Seite 134.
Die Integration des Nettostromzählers ist nach VDE
AR-N 4105 ausgeführt.
Transport und Einbringung
!
Achtung
Unsachgemäßer Transport führt zu Geräteschä-
den.
Vitotwin 300-W auf der Palette bis zum Aufstell-
ort transportieren.
Möglichst in senkrechter Lage, erschütterungs-
frei und nur mit Transportsicherung transportie-
ren.
Bei der Einbringung darf das Gerät max. 30 min
waagerecht gelegt werden.
Netzanschluss
!
Achtung
Geräteschäden vermeiden.
Vitotwin 300-W nicht mit einer netzunabhängi-
gen Spannungsquelle betreiben.
/T
40/30 °C)
V
R
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedie-
nung (z. B. durch Öffnen des Geräts durch den Anla-
genbetreiber) ist untersagt und führt zum Haftungsaus-
schluss. Fehlgebrauch liegt auch vor, wenn Kompo-
nenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden (z. B. durch Ver-
schließen der Abgas- und Zuluftwege).
Bestimmungsländer
Vitotwin 300-W darf grundsätzlich nur in die Länder
geliefert werden, die auf dem Typenschild angegeben
sind. Für die Lieferung in davon abweichende Länder
muss ein zugelassener Fachbetrieb in Eigeninitiative
eine Einzelzulassung nach dem jeweiligen Landes-
recht erwirken.
Montagevorbereitung
7