4.5 Medizinische Vorraussetzungen und Indikation
Die Patienten müssen fähig sein selbstständig zu sitzen. Personen die nicht selbständig sitzen können mit
Gurten sichern (siehe Zubehör) um ein Herausfallen des Insassen zu vermeiden!
Der manuell geführte Treppensteiger unterstützt die Begleitperson beim Auf- und Abbefördern des Patien-
ten über Treppen oder Steigungen. Die Nutzung des Treppensteigers ist dann vorgesehen, wenn der Patient
nicht fähig ist sich selbst fortzubewegen und die Begleitperson körperlich nicht ausreichende Ausdauer und
Kraft besitzt, um den Patienten über Treppen oder Steigungen zu bewegen.
4.6 Kontraindikationen und Einschränkungen
Die Treppensteiger dürfen nicht angewendet werden, wenn:
•
die Bedienperson keine Schulung/Einweisung für das Produkt besitzt!
•
die Bedienperson unter 16 Jahre alt ist!
•
für Minderjährige ab 16 Jahren keine Aufsicht vorhanden ist!
•
die Bedienperson körperlich und geistig nicht in der Lage ist den Treppensteiger sicher zu bedienen!
•
gleichzeitig mehr als eine Person befördert werden soll!
•
die zu befördernde Person nicht selbständig sitzen kann!
•
die Bedienperson kein ausreichendes Sehvermögen besitzt!
•
die Bremswirkung durch Regen, Nässe, Schnee oder Glatteis eingeschränkt wird!
•
eine ein- bzw. beidseitige Bremswirkung des Treppensteigers nicht eintritt!
•
Rolltreppen oder Laufbändern überwunden werden sollen!
•
medizinische Geräte mit z. B. lebenserhaltender Funktion sowie Diagnosegeräte in der Nähe sind!
•
dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprochen wird!
4.7 Nutzergruppe
Die Treppensteiger sind für die Verwendung durch:
•
Medizinisches Fachpersonal,
•
Pflegepersonal,
•
Fahrdienste und
•
Laien vorgesehen.
Die Anwender werden durch eine Einweisung für die Nutzung des Geräts geschult.
12