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SystemAir VLH Installations- Und Wartungshandbuch Seite 10

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
Allgemeine Vorkehrungen
Atemschutz
Lagerung
Schutzkleidung
Verfahren bei Verbreitung/Leckage
Entsorgung
Feuerlöschdate
Behälter
Brandbekämpfungs- Schutzausrüs-
tung
Inhalation von hohen Dampfkonzentrationen vermeiden. Atmosphärische
Konzentrationen sollten auf ein Minimum beschränkt bleiben und soweit wie
möglich unter dem MAK-Wert gehalten werden. Der Dampf ist schwerer als
Luft und sammelt sich in Bodennähe und in beengten Bereichen an. Durch
Absaugung auf unterster Ebene lüften.
Wo Zweifel hinsichtlich der atmosphärischen Konzentration bestehen, sind
Atemschutzgeräte mit HSE-Zulassung anzulegen, die zum unabhängigen
Typ oder zur Ausführung mit langem Atmungsventil gehören.
Behälter trocken und an einem kühlen Ort fern von Feuergefahr, direkter
Sonneneinstrahlung und allen Wärmequellen wie z.B. Heizkörpern aufbe-
wahren. Bei Temperaturen von nciht über 50° C lagern.
Overalls, undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tra-
gen.
Unbedingt Schutzkleidung und Atemschutzgerät tragen. Die Leckstelle iso-
lieren, sofern dies auf sichere Weise geschehen kann. Geringfügige Ver-
breitungen verfliegen lassen, sofern geeignete Lüftung vorhanden ist. Größe-
re Verbreitungen: Zone gut lüften. Verbreitungen mit Sand, Erde oder sonsti-
gem geeignetem Absorptionsmaterial eindämmen. Flüssigket am Eindringen
in Abflüsse, die Kanalisation, Unterbauten und Arbeitsgruben hindern, weil
Dampf eine erstickende Atmosphäre herbeiführen kann.
Vorzugsweise Rückgewinnung und Recycling. Falls dies nicht praktikabel
ist, muss die Entsorgung nach einem genehmigten Verfahren erfolgen, die
sicherstellt, dass Säuren und sonstige toxische Verarbeitungsprodukte absor-
biert und neutralisiert werden.
R410A: Nicht entzündlich bei atmosphärischen Bedingungen.
Behälter, die Feuer ausgesetzt sind, sollten durch Besprühen mit Wasser kühl
gehalten werden. Überhitzte Behälter können bersten.
Bei Bränden müssen unabhängiges Atemschutzgerät und Schutzkleidung ge-
tragen werden.
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