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Endress+Hauser FQG66 Betriebsanleitung Seite 39

Strahlenschutzbehälter
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Strahlenschutzbehälter FQG66
Endress+Hauser
Vor der Rücksendung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Ein Abnahmeprüfzeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und die Dichtheit der Strah-
lenquelle bestätigt, muss Endress+Hauser vorliegen (Wisch-Test-Zertifikat). Der Wisch-
test kann am Präparat selbst oder an Ersatzwischfläschen gemäß Kap.
"Wartungsarbeiten" vorgenommen werden.
• Seriennummer der Strahlenquelle, Isotopart (
stelldatum der Strahlenquelle gemäß Zertifikat der Strahlenquelle müssen angegeben
werden. Diese Daten finden Sie in den Dokumenten, die zusammen mit der Strahlen-
quelle geliefert werden.
• Der Behälter darf keine starke Korrosion aufweisen, die die sichere Aufbewahrung des
Präparats in Frage stellen können.
• Der Behälter darf keine größeren mechanischen Schäden durch Brand, Absturz oder Kol-
lision aufweisen.
• Der "EIN/ON" bzw. "AUS/OFF"-Mechanismus muss entsprechend Kapitel "Bedienung" kor-
rekt funktionieren.
• Der Strahlenschutzbehälter muss in "AUS/OFF"-Position mittels Kugelsperrbolzen gesi-
chert sein.
• Bestehen Zweifel an der Integrität des Strahlenschutzbehälters, ist das Präparat in
gesonderter Typ A Transporttrommel zurück zu senden. Nehmen Sie dazu Kontakt mit
Ihrem zuständigen Endress+Hauser-Vertriebsfirma auf.
• Die vorgenannten Prüfungen sind per Protokoll zu bestätigen. Das Protokoll ist der Rück-
lieferung beizulegen.
• Der Transportindex ist entsprechend der TS-R-1 der IAEA
(https://www.iaea.org/publications/7987/security-in-the-transport-of-radioactive-
material) bzw. entsprechender nationaler Standards zu bestimmen. Der Strahlenschutz-
behälter und eine eventuelle Umverpackung sind entsprechend zu kennzeichnen.
• Dichtheitsprüfbescheinigung, Herstellerzertifikat der Strahlenquelle und das ausgefüllte
Protokoll vor Rücklieferung müssen vorab an Endress+Hauser gesendet werden.
Der Strahlenschutzbehälter FQG6x ist nach erfolgreicher Prüfung als Typ A Versand-
stück geeignet. Die Typ-A-Kennzeichnung am Strahlenschutzbehälter selbst verliert
aber für eine spätere Rücksendung ihre Gültigkeit. Der Behälter muss vor Rücksen-
dung entsprechend den internationalen Vorschriften für den Transport gefährlicher
Güter (ADR/RID, DGR/IATA) neu gekennzeichnet werden.
60
Co oder
137
Cs), Nennaktivität und Her-
Reparatur
39

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