Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt
der Ware anzuzeigen, andernfalls verliert der Käufer sämtliche
Ansprüche wegen solcher Mängel. Wir leisten Garantie für
unsere Maschinen bei richtiger Behandlung auf die Dauer der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Übergabe in der Weise,
dass wir jedes Maschinenteil, dass innerhalb dieser Zeit nach-
weisbar in Folge Material- oder Fertigungsfehler unbrauchbar
werden sollte, kostenlos ersetzen.
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Für Teile, die wir nicht selbst herstellen, leisten wir nur insoweit
Gewähr, als uns Gewährleistungsansprüche gegen die Vor-
lieferanten zustehen. Die Kosten für das Einsetzen der neuen
Teile trägt der Käufer. Wandlungs- und Minderungsansprüche
und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.