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Zusatzsysteme Zu Den Sicherheitsgurten Vorne - Renault Wind Roadster Bedienungsanleitung

2012
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ZUSATZSYSTEME ZU DEN SICHERHEITSGURTEN VORNE

Je nach Fahrzeug, kann es sich um Fol-
gendes handeln:
– Gurtstraffer
– Gurtkraftbegrenzer
– Frontairbags der Fahrer- und Beifah-
rerseite.
Die Rückhaltesysteme funktionieren bei
einem Frontaufprall einzeln oder zusam-
men. Je nach Stärke des Aufpralls aktiviert
das System Folgendes:
– die Arretierung der Sicherheitsgurte
– den Gurtstraffer der Aufrollvorrichtung
des Sicherheitsgurts (wird ausgelöst, um
den Spielraum des Sicherheitsgurts zu
minimieren)
– die Frontairbags.
Gurtkraftbegrenzer
Bei Überschreiten von bestimmten Auf-
prallkräften setzt der Gurtkraftbegrenzer
ein, um die auf den Körper wirkenden Gurt-
kräfte auf ein erträgliches Maß zu mindern.
Das System verringert somit die Gefahr von
Oberkörperverletzungen.
1
Gurtstraffer
Die Gurtstraffer ziehen den Sicherheitsgurt
an den Körper, um den Insassen auf seinem
Sitz zu halten und erhöhen dadurch die
Wirksamkeit.
Bei einem starken Frontaufprall (Zündung
eingeschaltet) und je nach Stärke des Auf-
pralls kann das System den Gurtstraffer der
Aufrollvorrichtung 1 an den Vordersitzen
auslösen.
(1/3)
– Lassen Sie nach einem
Unfall alle Rückhaltesysteme
überprüfen.
– Eingriffe oder Änderungen
am System (bestehend aus: Gurt-
straffern, Airbags, elektronischen
Steuergeräten, Kabelsträngen) sowie
die Wiederverwendung der Teile in
einem anderen, wenn auch identi-
schen Fahrzeug, sind strengstens
untersagt.
– Um die Funktionsfähigkeit zu erhalten
und ein unbeabsichtigtes Auslösen
des Systems zu vermeiden, dürfen
Arbeiten an den Gurtstraffer- und Air-
bagsystemen ausschließlich von ent-
sprechend qualifizierten Mitarbeitern
der Vertragswerkstätten durchgeführt
werden.
– Eine Überprüfung der Elektrik des
Zünders darf nur durch speziell ge-
schultes Personal mit den vorge-
schriebenen Spezialwerkzeugen er-
folgen.
– Vor dem Verschrotten des Fahrzeugs
ist eine Vertragswerkstatt mit der
fachgerechten Entsorgung des Gas-
generators der Rückhaltesysteme
und Airbags zu beauftragen.
1.15

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