148) Die vorderen und hinteren
Abschlepphaken dürfen nur als Nothilfe auf
der Straße benutzt werden. Abschleppen
auf kurzen Strecken unter Benutzung einer
Vorrichtung, die den
Verkehrsbestimmungen entspricht (starrer
Balken) ist zum Bewegen des Fahrzeuges
auf der Straße für die Vorbereitung zum
Abschleppen oder den Transport mit einem
Abschleppwagen erlaubt. Die Haken
DÜRFEN NICHT für Abschleppvorgänge
benutzt werden, die nicht auf der Straße
erfolgen oder wenn Hindernisse vorhanden
sind und/oder für das Abschleppen mit
Seilen oder anderen, nicht starren
Vorrichtungen. In Einhaltung der obigen
Angaben muss das Abschleppen mit zwei
Fahrzeugen (ziehend und gezogen)
erfolgen, die so gut wie möglich
hintereinander auf derselben Achse
ausgerichtet sind.
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