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IBM S2 25U Installationshandbuch Seite 59

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FRANKREICH UND BELGIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
den Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gel-
ten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der
Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Verein-
barung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Ver-
pflichtungen (bei Verschulden von IBM) entstanden und belegt sind. Der
Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebühren, die Sie für die Maschine bezahlt
haben, die den Schaden verursacht hat. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung
umfasst der Begriff „Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten inter-
nen Code („LIC").
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod)
und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM
rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND IBM, DIE LIEFERANTEN ODER RESELLER IN
FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER
BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE
SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3)
ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES
EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT
HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER
EINSPARUNGEN.
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE ANGEGEBENEN LÄN-
DER:
ÖSTERREICH
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten
Absatz dieses Abschnitts:
Die Garantie für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität einer Maschine bei
normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren techni-
schen Daten.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt zwölf Monate ab dem Datum
der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren
wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die
gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. Sind IBM oder der Reseller nicht in der Lage, die
IBM Maschine zu reparieren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des
Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder
die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der betroffenen Maschine ver-
langen und sich den bezahlten Kaufpreis rückerstatten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002
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S2 42u

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