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Anhang B. Ibm Erklärung Über Begrenzte Gewährleistung; Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen - IBM S2 25U Installationshandbuch

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Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung
Z125-4753-07 11/2002

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Diese Erklärung über begrenzte Gewährleistung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmun-
gen, Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen und Teil 3 - Gewährleistungsinformationen.
Die Bestimmungen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bestimmungen in Teil 1. Die IBM
erbringt die nachfolgend beschriebenen Garantieleistungen nur für Maschinen, die für den
Eigenbedarf erworben wurden, und nicht für zum Weiterverkauf erworbene Maschinen.
Der Begriff „Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre Features, Typen- oder Modell-
änderungen, Modellerweiterungen, Maschinenelemente oder Zubehör. Der Begriff
„Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte
Softwareprogramme. Keine Bestimmung in dieser Gewährleistung betrifft
Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind.
Umfang dieser Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist
und 2) den veröffentlichten technischen Daten von IBM entspricht („Technische
Daten"), die auf Anfrage erhältlich sind. Der Gewährleistungszeitraum für die
Maschine beginnt mit dem Datum der Installation und ist in Teil 3 - Gewährleis-
tungsinformationen - angegeben. Sofern von IBM bzw. dem Reseller nicht anders
angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum. Bei vielen
Zusatzeinrichtungen, Modellumwandlungen oder -erweiterungen müssen Teile der
Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein Ersatzteil erhält den
Garantiestatus des entfernten Teils. Sofern von IBM nichts anderes angegeben ist,
gelten die folgenden Gewährleistungsbestimmungen nur in dem Land oder in der
Region, in der die Maschine erworben wurde.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND UND
ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGS-
ANSPRÜCHE. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN
NICHT DEN AUSSCHLUSS VERÖFFENTLICHTER ODER STILLSCHWEIGEN-
DER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖG-
LICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. DERARTIGE GARANTIE-
LEISTUNGEN BESCHRÄNKEN SICH IN DIESEM FALL AUF DIE DAUER
DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS. NACH ABLAUF DES GEWÄHRLEIS-
TUNGSZEITRAUMS WIRD KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG MEHR
ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN
NICHT DIE BEGRENZUNG DER ZEITDAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHER-
WEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
v
Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder Software-
programme, die mit der Maschine geliefert werden;
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