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IBM S2 25U Installationshandbuch Seite 58

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EUROPÄISCHE UNION (EU)
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nati-
onalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern defi-
niert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleistung nicht
betroffen.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Um Gewährleistungsservice von IBM in EU-Ländern zu erhalten, rufen Sie die für
das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen - angegebene Telefon-
nummer an.
Sie können auch über die folgende Adresse mit IBM Kontakt aufnehmen:
ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIE-
DERLANDE, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
den Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gel-
ten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der
2. AUF KEINEN FALL SIND IBM, DIE LIEFERANTEN ODER RESELLER IN
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Installationshandbuch
IBM Warranty & Service Quality Dept.
PO Box 30
Spango Valley
Greenock
Scotland PA16 0AH
Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Verein-
barung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinba-
rung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kom-
pensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der
Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder solcher
Gründe entstanden und belegt sind. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung
umfasst der Begriff „Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten inter-
nen Code („LIC").
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod)
und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM
rechtlich haftbar ist.
FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER
BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE
SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3)
ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES
EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT
HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER
EINSPARUNGEN.

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S2 42u

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