1.4.
Allgemeine Aufstellungsbedingungen
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Die Umgebungstemperatur am Aufstellort darf 0 °C nicht unterschreiten
und sollte 40 °C nicht überschreiten
Der Aufstellort muss trocken und staubfrei sein sowie frei von chemischen
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Einflüssen
Der Fußboden muss eben und tragfähig sein
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Die Freiräume zu Gebäudeteilen müssen eine ungehinderte Bedienung
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und Service erlauben
Es muss eine elektrische Versorgungsleitung nach VDE vorhanden sein
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das neutralisierte Kondenswasser kann ins öffentliche Abwassernetz
eingeleitet werden.
Zur Befüllung muss ein Wasseranschluss vorhanden sein
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Bei Gasanschluss muss das Typenschild des Brenners mit dem
einzusetzenden Gas übereinstimmen; dazu ist die Stellungnahme des
Gasversorgungsunternehmens einzuholen
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Die Mindestquerschnitte für Gasleitungen sind nach den Technischen
Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI ´86 zu berechnen. Dabei sind
die Vorschriften des Brennerherstellers ebenfalls zu berücksichtigen.
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Bauseitig ist eine thermische Absperrvorrichtung in der Gasleitung
einzubauen
Die Abgasleitung ist nach beigefügter Bauanleitung und nach Absprache
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mit dem zuständigen Schornsteinfeger zu errichten
Als Abgasleitung ist ein zugelassenes Abgassystem zu installieren
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Beim Installieren von Ölheizanlagen sind die Regeln der jeweiligen
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Landesbauordnung zu beachten, eine Meldung zur Unteren
Wasserbehörde des Landkreises ist notwendig.
Benutzerhandbuch R22-22 G.P Stand 12/09
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