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Haftung Und Gewährleistung - Meiko M2 Gebrauchsanweisung

Mobile spölkombination mit reinigungs- und desinfektionsgerät für atemschutztechnik
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Haftung und Gewährleistung
Sämtliche Verpflichtungen des Herstellers ergeben sich aus dem jeweiligen Kaufver-
trag, der auch die vollständige und allein gültige Gewährleistungsregelung enthält.
Diese vertragliche Gewährleistungsbestimmungen werden durch die Ausführungen
der Gebrauchsanweisung weder erweitert noch beschränkt.
Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass der Inhalt der Gebrauchsanweisung nicht
Teil einer früheren oder bestehenden Vereinbarung, Zusage oder eines Rechtsver-
hältnisses ist oder diese abändern soll.
Wenn Sie die vorliegende Gebrauchsanweisung beachten, wird Ihr Reinigungs- und
Desinfektionsgerät stets zu Ihrer vollsten Zufriedenheit arbeiten und eine lange Le-
bensdauer besitzen.
Das gelieferte Gerät entspricht dem zum Zeitpunkt der Fertigung/Lieferung gültigen
Stand der Technik und den gültigen Sicherheitsbestimmungen.
Die in der Gebrauchsanweisung angegebenen Informationen, Daten und Hinweise
entsprechen dem neuesten Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Aus den Anga-
ben, Abbildungen und Beschreibungen können keine Ansprüche auf bereits gelie-
ferte Anlagen geltend gemacht werden.
Ansprüche müssen sofort nach Feststellen des Mangels oder Fehlers beim Herstel-
ler angemeldet werden. Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sowie
Betriebsstörungen sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgen-
den Ursachen zurückzuführen sind:
Bestimmungswidrige Verwendung.
Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung.
Betreiben der Maschine oder Anlage bei defekten Sicherheitseinrichtungen o-
der nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicher-
heits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachtung der Hinweise in der Gebrauchsanweisung bezüglich Transport,
Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen oder Einstellungen an der Maschine
oder Anlage über den bestimmungsgemäßen Zweck hinaus.
Mangelhafte Überwachung von Teilen, die Verschleiß unterliegen.
Einsatz von Verschleiß- und Ersatzteilen, die nicht vom Hersteller sind.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Inspektionen oder Wartungen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
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