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Garantiebedingungen - Wamsler W1-75 Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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Wir übernehmen Garantieverpflichtungen nur für solche Geräte, die nachweislich von
einem zugelassenen Installateur bzw. anerkannten Fachmann angeschlossen und einre-
guliert worden sind.
Mängelrüge:
Beanstandungen an der gelieferten Ware wegen offensichtlicher Mängel haben spätestens
innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erfolgen. Soweit bis jetzt
verarbeitetes Rohmaterial nicht mehr zu beschaffen ist, sind wir berechtigt, Austauschstof-
fe zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen eines Mangels einen im Verhältnis
zum Mangel unangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Tut er dies den-
noch, verliert er seinen Garantieanspruch.

Garantiebedingungen

Jeder Käufer eines Neugerätes hat in Deutschland Anspruch auf Garantie. Im Ausland gilt
die von der jeweiligen Auslandsvertretung herausgegebene Garantie. Der Garantiean-
spruch ist durch Rechnung, Liefer- und Garantieschein nachzuweisen und ist nicht über-
tragbar. Die Garantiezeit läuft ab dem Datum des Kaufbeleges. Hält der Kunde wegen
eines Mangels einen im Verhältnis zum Mangel unangemessenen Teil des Kaufpreises
zurück, verliert er seinen Garantieanspruch
1. Wir beseitigen innerhalb der Garantiezeit alle Funktionsfehler, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Eine Garantiepflicht
entsteht nicht durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für
den Betrieb des Gerätes nicht von Bedeutung sind, sowie bei Schäden durch anomale
Umweltbedingungen.
2. Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung bzw. Einbauvorschriften,
durch Anschluss an ungeeignete Kamine oder bauliche Beeinflussung bzw. falsche
Netzspannung entstehen, sind von der Garantie ausgenommen. Die Garantie erlischt,
wenn ohne unsere besondere schriftliche Genehmigung von nicht ermächtigten Perso-
nen Arbeiten vorgenommen oder Ersatzteile fremder Herkunft verwendet werden.
Mängel, die durch falsche Einregulierungs- und Umstellarbeiten an Gasverbrauchsein-
richtungen durch Dritte entstehen, fallen nicht unter diese Garantie.
3. Die Behebung der von uns anerkannten Fehler erfolgt in der Weise, dass die fehlerhaf-
ten Teile nach unserer Wahl so schnell wie möglich unentgeltlich instandgesetzt oder
durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden
nicht berechnet. Soweit bis jetzt verarbeitetes Rohmaterial nicht mehr zu beschaffen
ist, sind wir berechtigt, Austauschstoffe zu verwenden.
4. Nebenkosten berechnen wir in den ersten 12 Monaten ab Kaufdatum nicht. Danach
wird eine Anfahrtspauschale und eventuell anfallende Kosten für den Hin- und Rück-
transport der Geräte zur Kundendienstwerkstätte oder in unser Werk in Rechnung ge-
stellt. Die zur Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, die sich deswegen erhö-
hen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohn-
sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, gehen
jedoch zu Lasten des Empfängers, es sei denn, das Verbringen entspricht dem be-
stimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
5. Die Garantiefrist wird durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung weder erneuert,
noch verlängert. Die Garantiefrist für später eingebaute Teile endet mit der Gerätega-
rantie.
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