1. Teileingelassene conZero Rechteckbecken
Das Becken kann auch nur teilweise in den Boden eingelassen werden. Die Tiefe der Baugrube wird
in diesem Fall um den aus dem Boden herausstehenden Teil reduziert.
Der maximale Überstand beträgt:
Beckentiefe 135 cm: Maximaler Überstand = 25 cm. Minimum Baugrubentiefe=136 cm
Beckentiefe 150 cm: Maximaler Überstand = 40 cm. Minimum Baugrubentiefe=136 cm
Falls die örtlichen Gegebenheiten eine Minimum Baugrubentiefe von 136 cm nicht zulassen, müssen
eine geeignete Stützwände z.B. aus Gitter Gabionen, Beton L-Steinen oder Natursteinen zusätzlich in
die Baugrube eingebracht werden. Der Mindestabstand zwischen Stützmauer Innenwand und der
Innenkante des conZero Pools muss 43 cm betragen. (Wegen der conZero L-Träger). Die Baugrube
muss also um die Stärke der Stützmauer entsprechend verbreitert werden.
Achtung
Bei nur teilweise in den Boden eingelassenen Becken, muss der Erbauer dafür Sorge tragen, dass
kein Verletzungsrisiko durch die herausstehenden Teile entsteht.
Hinweis:
Zu flach oder zu klein ausgebaggerte Gruben können zu erschwerten Montagebedingungen bzw.
fehlerhaftem Einbau des Poolsystems führen. Ein Ausheben der Grube entsprechend obiger Vorgabe
ist daher zwingend erforderlich.
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conZero® Rechteckbecken – Installationsanleitung - conZero GmbH & Co. KG