3.1.2 Brennstoffe
Die Grundöfen dürfen nur mit naturbelassenem, luftge-
trocknetem Scheitholz mit einer Restfeuchte von ma-
ximal 20 % oder Presslingen aus naturbelassenem Holz
nach DIN 51731 betrieben werden. Die Verwendung an-
derer Brennstoffe ist nicht zulässig.
3.1.3 Verbrennungsluftversorgung
Die Grundöfen sind raumluftabhängige Feuerstätten.
Eine externe Verbrennungsluftversorgung darf nicht
verändert werden. Stellen Sie sicher, dass alle notwen-
digen Verbrennungsluftleitungen während des Betrie-
bes der Feuerstätte offen sind.
3.1.4 Schornsteinanschluss
Die Grundöfen dürfen nur betrieben werden, wenn diese
an einem Schornstein angeschlossen sind. Der Schornstei-
nanschluss und die Schornsteinmündungen sind gemäß
DIN V 18160 Teil 1, der 1. BlmSchV und örtlichen Vorschrif-
ten auszuführen und vom zuständigen Bezirksschornstein-
feger abzunehmen.
3.1.5
Reinigung und Wartung, Störungsbehebung
Reinigungs- und Wartungsintervalle sind einzuhalten
und Störungen sind umgehend zu beseitigen. Diese
Maßnahmen gehören zur bestimmungsgemäßen Ver-
wendung!
3.1.6 Betrieb bei Mehrfachbelegung
Bei Mehrfachbelegung darf der Grundofen nur mit ge-
schlossenen Fülltüren betrieben werden. Ist der Grund-
ofen außer Betrieb, müssen alle Türen und Einstellein-
richtungen geschlossen sein.
3.2 CE-Kennzeichnung
Schmid Grundöfen entsprechen den europäischen
Richtlinien, sowie den ergänzenden nationalen Anfor-
derungen. Mit der CE-Kennzeichnung wird nachgewie-
sen, dass die Konformität des Produkts mit dessen er-
klärter Leistung besteht.
Sie können diese Leistungserklärung des Produktes an-
fordern bei: Camina & Schmid Feuerdesign und Technik
GmbH & Co. KG, Gewerbepark 18, 49143 Bissendorf,
info@camina-schmid.de
e-Mail:
www.camina-schmid.de
Internet:
6
3.3 Produktinformationen
Detaillierte Produktinformationen, technische Daten
der Einzeltypen, Ersatzteile und Zubehör sind in den
entsprechenden Kapiteln der Dokumentation aufge-
führt und auf unserer Website abrufbar.
http://ersatzteile.schmid.st
Ersatzteile:
www.camina-schmid.de
Website:
4. Vorbemerkung zur Planung
4.1 Errichtung einer sicheren Anlage
Beachten Sie bei der Errichtung der Ofen- oder Heizan-
lage alle nationalen gesetzlichen Vorgaben, Regeln und
Normen, sowie die Montageanleitungen der verbauten
Komponenten. Für die Funktion und Sicherheit der Ofen-
oder Heizanlage in seiner Gesamtheit ist ausschließlich
der Errichter verantwortlich!
4.2 Gesetzliche Regelungen
Die Planung, Berechnung und Ausführung der Ofen-
oder Heizanlage muss in Deutschland nach den aner-
kannten Technischen Regeln des Ofen- und Lufthei-
zungsbauerhandwerks in seiner aktuellen Fassung
erfolgen (TR OL). Dort sind z. B. die Anforderungen an
die zu verwendenden Werkstoffe und Bauteile, sowie
die Vorgaben bei Berechnungen und Ausführung ein-
schließlich Brand- und Wärmeschutz, Heizgaszüge,
Verbrennungsluftversorgung usw., vorgeschrieben. An-
dernfalls beachten Sie die jeweils gültigen nationalen
Vorschriften im Aufstellungsland.
Die am Aufstellungsort gültigen Vorschriften der Lan-
desbauordnung, der Feuerungsverordnung und Verwal-
tungsvorschriften sind einzuhalten. Nationale und örtli-
che Bestimmungen müssen erfüllt werden.
4.3 Werkstoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile (Bauprodukte) müssen für den
Verwendungszweck
geeignet
der Landesbauordnung (LBO) gekennzeichnet sein.
Die an sie gestellten Anforderungen, sowie die ein-
schlägigen DlN/EN-Normen sind einzuhalten. Stof-
fe und Bauteile, die nach behördlichen Vorschrif-
ten eine Zulassung benötigen, müssen amtlich
zugelassen sein und den Zulassungsbestimmungen
entsprechen. Dämmstoffe müssen der Baustoffklasse
und
entsprechend