WARNUNG: Explosionsgefahr!
Beim Betrieb der Feuerstätte keine explosiven oder
brennbaren Materialien in deren Nähe bringen.
Keine explosiven oder brennbaren Materialien in der
Nähe oder auf der Feuerstätte lagern und/oder ablegen.
Vor Arbeiten mit explosiven oder brennbaren Materiali-
en in der Nähe der Feuerstätte, dieser ausbrennen und
auskühlen lassen.
Das weiterführende Kapitel „5. Brand- und Wärme-
schutz" auf Seite 7 einhalten!
WARNUNG: Gefährliche Gase!
Betreiben Sie die Feuerstätte nur mit geschlossenen
Fülltüren! Durch den starken Entgasungsprozess bei
Festbrennstoffen, in Kombination mit einem zu gerin-
gen Schornsteinzug, kann es beim Öffnen der Fülltür
zum Austritt von giftigem Rauch und Heizgas kommen.
Halten Sie die Fülltür und wenn vorhanden alle weite-
ren Türen während des Heizbetriebes geschlossen! Be-
achten Sie, dass Türen mit Selbstschließfunktion stets
manuell verriegelt werden müssen, da ansonsten die
Dichtigkeit nicht gegeben ist.
WARNUNG: Verbrennungsluftversorgung,
Frischluftzufuhr immer sicher-
stellen!
Achten Sie darauf, dass der Schornstein den erforderli-
chen Zug aufbauen kann, um einen gefahrlosen Betrieb
der Feuerstätte zu gewährleisten.
Achten Sie speziell während der Übergangszeiten (z. B.
Herbst oder Frühjahr) oder bei schlechten Wetterver-
hältnissen (z. B. Nebel, starker Wind usw.) darauf, dass
der Förderdruck des Schornsteins ausreichend ist!
Bezieht die Feuerstätte die Verbrennungsluft aus dem
Wohnraum, achten Sie auf eine ausreichende Frisch-
luftversorgung!
Die Luftversorgung der Feuerstätte darf nicht durch
weitere Feuerstätten, Luftabsaugungsanlagen (z.B.
Lüftungsanlagen, Dunstabzugshauben) negativ beein-
flusst werden!
Vorgehensweise und Verhalten bei einem
Schornsteinbrand!
Bringen Sie niemals sich selbst oder andere Personen in
Lebensgefahr. Warnen Sie andere Personen!
1. Schließen sie die Verbrennungsluftzufuhr!
2. Unterlassen Sie jeglichen Löschversuch!
Rufen Sie die Feuerwehr!
Es können Temperaturen über 1.000 °C entste-
hen. Niemals mit Wasser löschen, es verdampft
explosionsartig und vergrößert dabei sein Volu-
men um ein Vielfaches. (10 l Wasser ergeben
17.000 l Dampf.).
3. Zugang zu den Reinigungsöffnungen (z. B. Keller
und Dachboden) ermöglichen.
4. Alle brennbaren Materialien (z. B. Möbel) auf
ganzer Höhe vom Schornstein entfernen.
Vor erneuter Inbetriebnahme des Grundofens:
1. Schornsteinfeger informieren und den Schorn-
stein auf Schäden kontrollieren lassen.
2. Ursache für den Schornsteinbrand durch den
Schornsteinfeger feststellen und beheben las-
sen.
3. Angaben zur Feuerstätte
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
3.1.1 Verwendung der Grundöfen
Schmid Grundöfen sind Zeitbrandfeuerstätten nach
DIN EN 13229. Diese dürfen nur als Einzelraumfeue-
rungsanlagen betrieben werden, andere Verwendungen
wie z.B. die Nutzung als alleinige Wohnungsheizung für
alle Wohnräume ist nicht zulässig.
Für Einzelraumfeuerungsanlagen ist die maximal zuläs-
sige Nennwärmeleistung nach 1. Bundes-Immissions-
schutzverordnung einzuhalten (Auslegungsfragen zur
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- 1. BImSchV der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz / LAI).
Die Grundöfen dienen zur Erwärmung des Aufstellrau-
mes. Die Grundöfen sind zur vorrangigen Beheizung
von Wohnräumen zugelassen und dürfen nur innerhalb
von diesen betrieben werden.
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