GARANTIE
GARANTIE
BESCHRÄNKTE GARANTIE
POLARIS Industries Inc., 2100 Highway 55, Medina, MN 55340 (POLARIS) gewährt auf
alle Bauteile dieses POLARIS-Fahrzeugs eine SECHSMONATIGE BESCHRÄNKTE
GARANTIE gegen Material- und Ausführungsfehler. POLARIS garantiert ferner, dass der
Funkenfänger dieses Produkts die Effizienzanforderungen der Norm 5100-1C der US-
Forstbehörde (USFS) für mindestens 1000 Betriebsstunden erfüllt, sofern das Fahrzeug
unter normalen Bedingungen betrieben und der Funkenfänger den Empfehlungen von
POLARIS entsprechend gewartet und montiert wird.
Diese Garantie deckt die Ersatzteil- und Arbeitskosten für Reparatur oder Ersatz
fehlerhafter Teile und beginnt am Datum des Kaufs durch den ursprünglichen
Einzelhandelskäufer. Diese Garantie kann während ihrer Gültigkeitsfrist durch einen
POLARIS-Händler auf einen neuen Käufer übertragen werden, aber durch eine solche
Übertragung wird die Garantiedauer nicht verlängert. Die Dauer dieser Garantie kann sich
je nach den in verschiedenen Ländern geltenden Gesetzen und Vorschriften
unterscheiden.
ANMELDUNG
Beim Verkauf muss die Garantieanmeldung vom Händler ausgefüllt und innerhalb von
zehn Tagen an POLARIS eingesandt werden. Nach dem Erhalt dieser Anmeldung erfasst
POLARIS die Anmeldung zur Aktivierung der Garantie. Der Käufer erhält keine gesonderte
Bestätigung seiner Garantieanmeldung, da die Kopie der Garantieanmeldung als Beleg für
den Anspruch auf Garantieleistungen gilt. Sollten Sie nicht das Original der
Garantieanmeldung unterschrieben haben und lediglich das Kundenexemplar
ausgehändigt bekommen haben, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Händler.
DIE GARANTIE GILT NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS IHR FAHRZEUG BEI
POLARIS ANGEMELDET WURDE. Im Interesse eines störungsfreien Betriebs ist es
unerlässlich, dass Ihr Fahrzeug durch den Händler vorbereitet und betriebsbereit gemacht
wird. Der Kauf einer Maschine in der Transportkiste ohne ordnungsgemäße Vorbereitung
durch den Händler hat den Verlust der Werksgarantie zur Folge.
GELTUNGSBEREICH DER GARANTIE UND AUSSCHLÜSSE
BESCHRÄNKUNGEN DER GARANTIEN UND RECHTSBEHELFE
Nicht unter die beschränkte POLARIS-Garantie fallen Störungen, die nicht durch Material-
oder Verarbeitungsmängel bedingt sind. DIESE GARANTIE DECKT KEINE ANSPRÜCHE
AUF DER BASIS EINES FEHLERHAFTEN DESIGNS. Weiterhin deckt diese Garantie
keine Fälle höherer Gewalt, keine Unfallschäden, keine Abnutzung infolge normalen
Gebrauchs und keine Fälle einer missbräuchlichen Verwendung oder unsachgemäßen
Handhabung. Des Weiteren deckt diese Garantie keine Fahrzeuge, Komponenten oder
Teile, die technisch verändert oder modifiziert, vernachlässigt, unzureichend gewartet oder
zu Zwecken verwendet wurden, für die sie nicht konstruiert wurden, wie Rennen und
Wettkämpfe.
Diese Garantie schließt ferner Schäden oder Ausfälle aus, die auf Folgendes
zurückzuführen sind: nicht sachgemäße Schmierung, falsche Motoreinstellung,
Verwendung ungeeigneten Kraftstoffs, Schönheitsmängel infolge externer
Einflussfaktoren, Wärme, Kälte oder Verunreinigungen, Fahrerfehler oder missbräuchliche
Verwendung, unsachgemäße Ausrichtung, Spannung, Einstellung oder
Höhenkompensation von Komponenten, Verunreinigung durch Schnee, Wasser, Schmutz
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