3.1.3
Pulver
Es dürfen sich keine Staubablagerungen auf den Oberflächen ansammeln. Reinigen
Sie Staubrückstände in regelmäßigen Abständen. Verwenden Sie keine Besen
GEFAHR
oder Druckluft zur Reinigung der Oberflächen. Verwenden Sie zum Aufsaugen von
Staub nur einen vorschriftsmäßigen, geerdeten und verbundenen Staubsauger wie
z. B. einen Staubsauger der Klasse II, Division 2. Verwenden Sie nur funkenfreie
Werkzeuge. Halten Sie Pulverbehälter bei Nichtgebrauch immer fest verschlossen.
Verwenden Sie beim Umgang mit losem oder ungesintertem Pulver geeignete
persönliche Schutzausrüstung. Tragen Sie reaktionsresistente Nitrilhandschuhe
WARNUNG
und eine Sicherheitsbrille. Tragen Sie einen Mund-Nasenschutz (N95 oder
besser), wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für die Partikelkonzentration in der Luft
überschritten wurde, falls Sie empfindlich auf Staub oder Pollen reagieren oder falls
Sie sich Sorgen um Ihre Atemwege machen. Weitere Informationen finden Sie im
Abschnitt 3.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Arbeiten Sie mit losem Pulver
nur bei ausreichender Belüftung. Vermeiden Sie das Einatmen von Nebel/Dampf/
Tröpfchen/Staub. Bei der Handhabung von Pulver dürfen Sie nicht essen, trinken,
rauchen und keine Körperpflegemittel verwenden. Vermeiden Sie den Kontakt mit
Haut, Augen und Kleidung.
Sollte jemand das Pulver einatmen, verschlucken oder in die Augen bekommen,
befolgen Sie diese Anweisungen:
WARNUNG
• BEIM EINATMEN: Bringen Sie die Person an die frische Luft und in eine Position, die
das Atmen erleichtert. Die Person muss ruhen. Falls es zu Atemproblemen kommt,
verabreichen Sie Sauerstoff. Falls die Atmung ausfällt, sorgen Sie für künstliche
Beatmung. Bei neuen oder anhaltenden Symptomen ist ein Arzt zu konsultieren.
• BEI HAUTKONTAKT: Entfernen Sie die verunreinigte Kleidung inklusive Schuhe.
Spülen Sie die Haut mehrere Minuten lang mit reichlich Wasser ab [duschen].
Waschen Sie die verunreinigte Kleidung vor der Wiederverwendung. Bei neuen
oder anhaltenden Symptomen ist ein Arzt zu konsultieren.
• BEI VERSCHLUCKEN: Führen Sie KEIN Erbrechen herbei, es sei denn, dies wird
von einem Arzt oder einer Giftnotrufzentrale empfohlen. Spülen Sie den Mund
mit Wasser aus. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund
verabreichen. Falls spontanes Erbrechen auftritt, legen Sie die Person auf die linke
Seite mit dem Kopf nach unten, um das Eindringen von Flüssigkeit in die Lunge zu
verhindern. Bei neuen oder anhaltenden Symptomen ist ein Arzt zu konsultieren.
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