4.4 Verkleidung und Aufstellfl äche
Die Verkleidung darf weder auf den Heizkamineinsatz aufgelastet werden noch ohne Abstand zum
Heizkamineinsatz errichtet werden. Um die Verkleidung im Bereich der Feuertür statisch abzufangen,
empfehlen wir entsprechende Tragrahmen bzw. Schürzentragrahmen, z.B. L-Stahlprofi le,
um Schäden durch wärmebedingte Ausdehnung zu vermeiden und auch Geräuschübertragung von der
Abgasanlage bzw. dem Heizkamineinsatz auf die Verkleidung zu minimieren, sollte ein umlaufender
Abstand der Verkleidung von mind. 4mm insbesondere zum Frontrahmen bzw. auch zu allen anderen
Bauteilen des Heizkamineinsatzes vorhanden sein,
Abstände der Verkleidung zum Frontrahmen können mit entsprechend fl exiblen Dichtungsma-
terial gefüllt werden, um Materialausdehnung und Bewegung zu ermöglichen - starre, feste oder
kraftschlüssige Verbindungen oder Abdichtungen sind zu vermeiden.
Baumaterialien der Verkleidung von Kachel- oder Putzöfen, bzw. Warmluftöfen und Kaminen müssen in
Hinblick auf die anliegenden Temperaturen und die statischen Belastungen geeignet sein,
Baumaterialien und Ausführung der Verkleidung müssen den Vorgaben der Technischen Regeln für den
Ofen- und Luftheizungsbau, TROL 2006 entsprechen,
durch Temperatureinwirkung bei Betrieb, aber auch z.B. bei versehentlichem Aufprall oder Abstützen
von Personen darf sich die Verkleidung nicht lockern oder kippen.
Die statischen Eigenschaften der Aufstellfl äche und der Anbauwände müssen ausreichend dimensi-
oniert und geeignet sein, evtl. müssen geeignete Maßnahmen zur Lastenverteilung getroffen werden
(siehe Technischen Regeln für den Ofen- und Luftheizungsbau, TROL 2006),
die statischen Eigenschaften der Aufstellfl äche und der Anbauwände dürfen nicht durch Temperatur-
unterschiede innerhalb der Verkleidung beeinträchtigt werden.
Die Aufstellfl äche bzw. der Heizkammerboden sollte leicht zu reinigen sein (z.B. Fliesenbelag).
Während des Heizbetriebs dürfen keine Vortüren o.ä. im Strahlungsbereich der Sichtscheiben
vorhanden sein, die zu einer Rückstrahlung und damit zu unzulässigen Erwärmung der Tür und
Türmechanik führen.
Der angegebene Querschnitt der Umluftöffnungen (Kaltluftgitter) darf bei einem Warmluftofen oder
Heizkamin nicht verschließbar sein, dies gilt umso mehr für Umluftöffnungen, über welche Verbren-
nungsluft zugeführt wird,
während des Heizbetriebs muss (bei Warmluftofen oder Heizkamin) mindestens der notwendige
Zuluftquerschnitt ständig geöffnet sein, z.B. durch Einbau von ausreichend nicht verschließbaren
Zuluftöffnungen o.ä.
Einbau und Anschluss des LAVA
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