12.5.3
Überlastschutz durch Druckbegrenzungsventil
Werksseitige Einstellung für die betreffende Hublast bei 6 bar.
Diese Einstellung muss in der Regel nicht verändert werden.
13
Prüfung
13.1
Generalüberholung für kraftbetriebene Geräte
Die gültigen, nationalen Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen zum Erreichen „sicherer
Betriebsperioden (S.W.P.)" nach FEM9.755 sind zu beachten.
Demnach hat der Betreiber kraftbetriebene Geräte mit Ablauf der „theoretischen Nutzungsdauer D" außer
Betrieb zu nehmen oder einer Generalüberholung zu unterziehen.
Ein Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn durch eine anerkannte befähigte Person (ehem. Sachverständiger)
festgestellt worden ist,
dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen
und
die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind.
Diese Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen zum Weiterbetrieb eingehalten werden.
13.2
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind die Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
13.2.1
Zu prüfende Teile
Zu prüfen sind:
Maße von Lastkette, Lasthaken, Sperrklinken, Bolzen, Sperrräder, Bremsbeläge.
Diese sind mit den Tabellenmaßen zu vergleichen
Sichtprüfung auf Verformungen, Abrieb, Anrisse und Korrosion
VORSICHT!
Bei Erreichen der jeweiligen Verschleißgrenze muss das Teil gegen ein neues Originalteil ausgetauscht
werden.
13.2.2
Inspektionsintervalle
Prüfung des Gerätes durch eine befähigte Person
(wiederkehrende Prüfung)
Schraubenverbindungen
Funktion der Bremse - Bremsscheiben
Überlastsicherung als Rutschkupplung
(soweit relevant)
Überlastsicherung d. Stromabschaltung (Elektrozug)
(soweit relevant)
Überlastsicherung d. Luftbegrenzungsventil
(Druckluftzug) (soweit relevant)
Lastkette, reinigen + ölen
Lastkette, Längung + Verschleiß
Lasthaken, Anrisse + Verformung
Lager Umlenkrollen, prüfen + schmieren
Hubgetriebe, Ölwechsel
Laufrollen, Verschleiß
Laufrollen, Zahnkränze schmieren
*) siehe Kapitel "Wartung"
5.52.132.00.00.08
bei
tägliche
Inbetriebnahme
Prüfungen
X
X
X
X
X
X
X
X*)
X*)
1.Wartung
Prüfung und
nach
Wartung alle
3 Monaten
3 Monate
X
X
X
X*)
X*)
Bild 17
Prüfung und
Prüfung und
Wartung alle
Wartung alle
12 Monate
36/60 Monate
X
X
X
X
X
X
X
X*)
X
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