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Grundlegende Sicherheitshinweise; Grundsatz Und Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - Geko 20010 ED-S/DEDA Betriebshandbuch

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Sicherheitshinweise

GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE

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Diese Informationen müssen durch gesetzliche Vorschriften und die geltenden
technischen Normen ergänzt werden; sie ersetzen keine Anlagennormen und
keine eventuellen zusätzlichen, auch nicht gesetzlichen Vorschriften,
die aus Gründen der Sicherheit erlassen wurden.
0.1 Grundsatz und bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine/Anlage ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicher-
heitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren
für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Ma-
schine und anderer Sachwerte entstehen.
Maschine/Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsge-
mäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung be-
nutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, um-
gehend beseitigen (lassen)!
Die Maschine/Anlage ist ausschließlich zum Erzeugen von elektrischer Energie be-
stimmt. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht.
Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsan-
leitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsvorschriften.
0.2
Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine/Anlage griffbereit
aufbewahren!
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemein gültige gesetzliche und sonstige
Verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten
und Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrenstoffen oder
das Zurverfügungstellung/Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder straßen-
verkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Betriebsanleitung ergänzen um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und
Meldepflichten zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich
Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss vor Arbeitsbe-
ginn die Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise,
gelesen haben. Dies gilt besonders für gelegentlich, z. B. beim Rüsten und Warten
an der Maschine tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals
unter Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck
einschließlich Ringe tragen.
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