Sicherheitshinweise
0.6.2 Gas, Staub, Dampf, Rauch
Schweiß-, Brenn- und Schleifarbeiten an der Maschine/Anlage nur durchführen,
wenn dies ausdrücklich genehmigt ist. Z. B. kann Brand- und Explosionsgefahr
bestehen!
Vor dem Schweißen, Brennen und Schleifen Maschine/Anlage und deren
Umgebung von Staub und brennbaren Stoffen reinigen und für ausreichende
Lüftung sorgen (Explosionsgefahr)!
Bei Arbeiten in engen Räumen evtl. vorhandene nationale Vorschriften beachten!
0.6.3 Hydraulik, Pneumatik
Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen dürfen nur Personen mit speziellen
Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik durchführen!
Alle Leitungen, Schläuche und Verschraubungen regelmäßig auf Undichtigkeiten
und äußerlich erkennbare Beschädigungen überprüfen! Beschädigungen umgehend
beseitigen! Herausspritzendes Öl kann zu Verletzungen und Bränden führen.
Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen (Hydraulik, Druckluft) vor
Beginn der Reparaturarbeiten entsprechend den Baugruppenbeschreibungen
drucklos machen!
Hydraulik- und Druckluftleitungen fachgerecht verlegen und montieren! Anschlüsse
nicht verwechseln! Armaturen, Länge und Qualität der Schlauchleitungen müssen
den Anforderungen entsprechen.
0.6.4 Lärm
Schallschutzeinrichtungen an der Maschine/Anlage müssen während des Betriebes
in Schutzstellung sein.
Vorgeschriebenen persönlichen Gehörschutz tragen!
0.6.5 Öle, Fette und andere chemische Substanzen
Beim Umgang mit Ölen, Fetten und anderen chemischen Substanzen, die für das
Produkt geltenden Sicherheitsvorschriften beachten!
Vorsicht beim Umgang mit heißen Betriebs- und Hilfsstoffen (Verbrennungs- bzw.
Verbrühungsgefahr)!
0.6.6 Heise Teile
Keine heißen Teile, wie Abgasanlage, Motorteile oder ähnliches berühren.
Verbrennungsgefahr!
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