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Lagerung Und Zwischenlagerung - Kampmann LDI Montage- Und Betriebsanleitung

Luftdurchlässe
Inhaltsverzeichnis

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Industrieluftdurchlass LDI
4.3

Lagerung und Zwischenlagerung

Wenn Luftdurchlässe zwischengelagert oder über einen längeren Zeitraum gelagert werden,
so müssen die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
30
HINWEIS !
Sofort nach Anlieferung die Geräte auf Transportschäden, Vollstän-
digkeit und auf Richtigkeit der Sendung prüfen. Fehlmengen oder
Transportschäden können nur über die Transportversicherung geltend
gemacht werden, wenn der Schaden vom Speditionsführer (auch Fahrer)
bestätigt wurde.
Alle festgestellten Transportschäden – auch verdeckte – die erst nach
Öffnen der Luftdurchlässe sichtbar werden, sofort schriftlich dem anlie-
fernden Frachtführer melden, gegebenenfalls ist ein Havarie-Kommissar
mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Der abliefernde Spediteur
muss spätestens am 6. Tag nach der Warenablieferung im Besitz der
Schadensmeldung sein. Eine Kopie dieser Mitteilung senden sie bitte zur
Firma Kampmann GmbH & Co. KG nach Lingen.
Bei Nichteinhaltung vorstehender Informationen gelten Schäden, nach
§ 60b der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp.), als
erst nach der Ablieferung entstanden. In diesem Falle wird die Beweis-
last umgekehrt.
VORSICHT !
■ Lagern Sie die Luftdurchlässe nur an trockenen, überdachten
Orten mit einer Temperatur von min. 5°C bis max. 45°C, relative
Luftfeuchtigkeit 20-70%, nach Möglichkeit in unbeschädigter
Originalverpackung.

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