11 Entsorgung
• Die eingesetzten Materialien sind umweltverträglich.
• Die Möglichkeit der Wieder- bzw. Weiterverwendung (gegebenenfalls nach
Aufarbeitung und Ersatz von Bauteilen) ist vorgesehen. Recyclingfähigkeit
ist durch entsprechende Werkstoff auswahl und durch Demontagefähigkeit
gegeben.
• Achtloses Entsorgen des Produkts kann zu Umweltverschmutzungen führen.
• Entsorgung elektrischer Komponenten:
– Elektrische Komponenten, Werkzeuge, Batterien und Verpackungen müssen im
Einklang mit Umweltschutz-Richtlinien recycelt werden.
– Entsorgen Sie nie elektrische Komponenten, Werkzeuge und Akkumulatoren/
Batterien über den Hausmüll oder Gewerbemüll!
• Nur in EU-Ländern:
– Gemäß der aktuell gültigen europäischen Richtlinie zu Elektro- und
Elektronikgeräte-Abfall (WEEE) und ihrer Umsetzung in nationales Recht
müssen elektrische Komponenten und Geräte, die nicht mehr benutzt werden,
getrennt gesammelt und im Einklang mit Umweltschutz-Richtlinien recycelt
werden.
– Gemäß der aktuell gültigen europäischen Richtlinie WEEE müssen erschöpfte
oder defekte Akkumulatoren/ Batterien recycelt werden.
– Das Produkt darf keine nicht vorschriftsmäßige fremde Substanz oder fremde
Komponente enthalten, wenn es recycelt wird.
• Entsorgen Sie das Produkt nach den nationalen Bestimmungen Ihres Landes.
12 Erweiterung und Umbau
• Sie dürfen das Produkt nicht umbauen.
• Die Gewährleistung von Bosch Rexroth gilt nur für die ausgelieferte
Konfi guration und Erweiterungen, die bei der Konfi guration berücksichtigt
wurden. Nach einem Umbau oder einer Erweiterung, die über die hier
beschriebenen Umbauten bzw. Erweiterungen hinausgeht, erlischt die
Gewährleistung.
3 842 559 937/2019-07, MPS: Hubmodul, Bosch Rexroth AG
Entsorgung
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