Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung
Inhalt dieses Kapitels
Dieses Kapitel beschreibt die Vorgehensweise bei der Inbetriebnahme und der
Abnahmeprüfung der Sicherheitsfunktion.
Validierung der Sicherheitsfunktionen
Zur Prüfung des störungsfreien Betriebs der Sicherheitsfunktionen müssen Sie eine
Abnahmeprüfung (Validierung) durchführen.
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Kompetenz
Die Person, die die Abnahme der Sicherheitsfunktionen durchführt, muss über die
entsprechende Erfahrung und Kenntnis der Sicherheitsfunktionen und der funktionalen
Sicherheit verfügen, wie in der IEC 61508-1 Ziffer 6 gefordert. Diese Person muss die
Prüfung dokumentieren und das Prüfprotokoll unterschreiben.
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Vorgehensweise bei der Validierung
Die Abnahmeprüfung muss auf Grundlage der in diesem Handbuch enthaltenen Checkliste
durchgeführt werden:
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bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Sicherheitsfunktion
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nachdem Änderungen an der Sicherheitsfunktion (Verdrahtung, Komponenten,
sicherheitsbezogene Parametereinstellungen usw.) vorgenommen wurden
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nach Wartungsarbeiten in Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion.
Für die Abnahmeprüfung müssen mindestens die folgenden Schritte durchgeführt werden:
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Sie müssen einen Abnahmeprüfplan haben
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Sie müssen alle implementierten Sicherheitsfunktion auf ordnungsgemäße Funktion
mit Betätigung von allen Bedienplätzen prüfen
•
Sie müssen alle Abnahmeprüfungen dokumentieren
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