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Produktlebensdauer Und Ersetzen Von Produkten; Einmalinstrumente; Schneidende Instrumente; Instrumente Mit Begrenzter Produktlebensdauer - Straumann 046.119 Pflege Und Wartung

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7. Produktlebensdauer und Ersetzen von Produkten

Die wiederholte Aufbereitung wirkt sich nur wenig auf die Instrumente aus. Das Ende der Produktlebensdauer wird gewöhn-
lich durch gebrauchsbedingte Abnutzungen und Beschädigungen bestimmt. Aus diesem Grund können allgemeine Inst-
rumente bei sachgemässer Pflege und sofern sie sind nicht beschädigt und nicht verunreinigt sind mehrfach verwendet
werden. Für spezifische Instrumente wie beispielsweise Einmalinstrumente und schneidende Instrumente ist die definierte
Produktlebensdauer auf dem Produktetikett vermerkt. Verwenden Sie Instrumente nicht über ihre effektive Produktlebens-
dauer hinaus, und verwenden Sie keine beschädigten und/oder verunreinigten Instrumente.
Die Entsorgung von Instrumenten sollte auf eine umweltverträgliche Weise und gemäss den lokalen Gesetzen und Bestim-
mungen erfolgen. Gefährlicher Abfall kontaminierter Produkte oder scharfe Gegenstände sollten in geeigneten Behältern
entsorgt werden, die den spezifischen technischen Anforderungen entsprechen.

7.1 Einmalinstrumente

Einmalinstrumente sind auf dem Verpackungsetikett mit dem Symbol „Nicht wiederverwenden" gekennzeichnet und sollten
nach dem chirurgischen Verfahren entsorgt werden.
Einmalinstrumente dürfen nach dem Gebrauch nicht aufbereitet werden. Die Wiederverwendung von Einmalinstrumenten
geht mit einem potenziellen Risiko für Kontamination oder Produktversagen einher und kann zu Verletzungen, Krankheit
oder zum Tod des Patienten führen.

7.2 Schneidende Instrumente

Schneidende Instrumente können bei sachgemässer Pflege und sofern sie nicht beschädigt und nicht verunreinigt sind bis
zu zehn Mal wiederverwendet werden (1 Mal = Setzen von 1 Implantat); jede weitere Verwendung darüber hinaus oder die
Verwendung von beschädigten und/oder verunreinigten Instrumenten ist nicht zulässig.
Schneidende Instrumente sind auf dem Verpackungsetikett mit dem nachstehenden Symbol gekennzeichnet:
Führen Sie eine Checkliste für schneidende Instrumente, um zu vermeiden, dass diese Instrumente häufiger als empfohlen
eingesetzt werden. Hierfür können Sie das OP-Aufzeichnungsblatt für Straumann® schneidende Instrumente (151.755/de)
verwenden.

7.3 Instrumente mit begrenzter Produktlebensdauer

Einige Instrumente haben eine begrenzte effektive Produktlebensdauer. Diese Instrumente können sofern sie nicht beschä-
digt und nicht verunreinigt sind bis zu zwanzig Mal wiederverwendet werden (1 Mal = 1 chirurgisches Verfahren); jede
weitere Verwendung darüber hinaus oder die Verwendung von beschädigten und/oder verunreinigten Instrumenten ist
nicht zulässig.
Diese Instrumente sind auf dem Verpackungsetikett mit dem nachstehenden Symbol gekennzeichnet:
Führen Sie eine Checkliste für diese Instrumente, um zu vermeiden, dass sie häufiger als empfohlen eingesetzt werden.
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